Die Suspendierung der Angestellten eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung war rechtswidrig. Dass entschieden die Richter des Arbeitsgerichts in Dresden. Der Arbeitgeber muss den nicht bezahlten Lohn in fünfstelliger Höhe nachzahlen. Es könnte ein wegweisendes Urteil mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht sein.
Hammer-Urteil aus Sachsen: Die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims aufgrund einer fehlenden Impfung gegen Corona war rechtswidrig. Das entschieden die Richter des Arbeitsgerichts Dresden im Fall einer als Köchin angestellten Frau, die ihrem Arbeitgeber bis März 2022 keinen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung oder Genesung vorgelegt hatte. Mit Verweis auf die seit 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht war die Mitarbeiterin suspendiert worden und hatte bis Jahresende auch keinen Lohn des Seniorenheims erhalten.
Arbeitgeber muss 18.000 Euro nachzahlen
Das Arbeitsgericht erklärte diesen Vorgang nun für rechtswidrig. Beim Beschäftigungsverbot, so die Kammer, müsse zwischen bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen unterschieden werden. Eine unbezahlte Freistellung sei im konkreten Fall nicht rechtmäßig, vielmehr hätte der Arbeitgeber nur eine Mitteilung des Impfstatus an das zuständige Gesundheitsamt machen dürfen. Das ausstehende Bruttogehalt von mehr als 18.000 Euro muss das Seniorenheim an die Köchin nachträglich überwiesen. Zudem erhält die Frau eine Entschädigung von 2500 Euro. Gegen das Urteil können noch bis Ende Februar Rechtsmittel eingelegt werden.
Wegweisendes Urteil bei der Corona-Aufarbeitung?
Seit dem 1. Januar arbeitet die Frau wieder in dem Pflegeheim, die einrichtungsbezogene COVID-Impfpflicht gem. § 20a IfSG ist Ende letzten Jahres ausgelaufen. Carsten Ullrich, der Anwalt der Angestellten, sprach laut Presseberichten von einem „ersten wegweisenden Urteil“ mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wie sehr sich das Urteil aus Dresden auf weitere Gerichtsentscheidungen zum selben Thema auswirken wird, ist noch unklar.