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Startseite Politik Corona

Das sind die aktuellen Corona-Regeln

Übersicht über den Regel-Flickenteppich in den Bundesländern

22. März 2022
Lesezeit: 4 Minuten
0
Corona - Ärger um Einschränkungen

Lang und breit wurde er angekündigt, nun wird er doch wieder verschoben: der sogenannte „Freedom-Day“, an dem beinahe alle Corona-Beschränkungen weitgehend aufgehoben werden sollten. Da die Landesregierungen für die weiteren Regelungen eine höhere Bedeutung erhalten, droht allerdings ein Corona-Maßnahmen-Flickenteppich. Deswegen zeigen wir Ihnen, welche Regeln fortan in Ihrem Bundesland gelten werden.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ wie Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Testpflicht auch nach dem „Freedom Day“ beibehalten werden sollen, während über die übrigen Corona-Regelungen ausschließlich von den Landesregierungen im Kontext der „Hotspot-Verordnung“ bestimmt werden darf.
Jedoch muss dieser Wechsel nicht plötzlich erfolgen, weshalb eine Übergangsfrist etabliert wurde, nach der bisher geltende Regeln (2G-/3G-Zugangsregeln, etc.) bis zum 2. April bestehen bleiben dürfen – eingesetzt durch die Länder. Diese Übergangsfrist wird durch die Landesregierungen unterschiedlich genutzt.

Ob es tatsächlich bei der Übergangsfrist bleibt und nicht doch noch einmal eine Verlängerung der Maßnahmen erfolgt, scheint angesichts neuester Aussagen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) schon wieder fraglich. Im „Bericht aus Berlin“ erklärte Lauterbach, dass die Schutzmaßnahmen jetzt nicht aus, sondern ersteinmal weiterlaufen sollen: „Es kann sein, dass dann die Fallzahlen auch schon wieder stabiler sind oder gar sinken.“ Sei dies jedoch nicht der Fall, könnten Auflagen in sogenannten „Hotspots“ mit besonders hohen Fallzahlen sogar verschärft werden, so der 59-Jährige.

Drohen schon wieder Monate voller Corona-Maßnahmen, während nahezu alle europäischen Nachbarn vollständig zur Normalität zurückgekehrt sind?

Vorläufig verfolgen die 16 Bundesländer erst einmal diese Pläne:

Baden-Württemberg:

Das süd-westliche Bundesland verwendet die erwähnte Übergangsfrist bis zum 2. April. So soll beispielsweise die Maskenpflicht in Innenräumen auch weiterhin gelten. Veränderungen gibt es allerdings bei der Teststrategie an Schulen und in Kitas; pro Woche werden dann nur noch zwei statt drei Tests anfallen.

Bayern:

Das Bundesland von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält bis zum 2. April an 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie an der Maskenpflicht etwa in Schulen fest, nicht mehr aber in Grund- und Förderschulen. Maskenpflicht bedeutet in Bayern, dass eine FFP-2-Maske zu tragen ist.

Berlin:

Auch im Bundesland der Hauptstadt sind die bestehenden Regeln nicht am 20. März ausgelaufen. Sie sollen aber nur noch bis zum 31. März gelten. Danach ist vorgesehen, den „Basisschutz“ einzusetzen.

Bremen:

Im Stadtstaat Bremen wurden die bislang geltenden Corona-Regeln bis zum 2. April verlängert.

Brandenburg:

In Brandenburg wurde eine solche Verlängerung bis zum 2. April ebenso beschlossen. Darunter fallen zum Beispiel das verpflichtende Tragen einer FFP-2-Maske in Geschäften und Unterhaltungsveranstaltungen in Sälen, eine tägliche Testpflicht für Genesene und Nicht-Geimpfte in Hochschulen sowie eine Testpflicht an drei Tagen in der Woche für solche Schüler und Lehrer in Schulen.

Hamburg:

Auch in Hamburg wurde eine Verlängerung der Corona-Regelungen bis zum 2. April vorgenommen.

Hessen:

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) verkündete ebenso ein solches Verlängern bis zum 2. April. Damit fallen die 2G-, 3G- und 2G-Plus-Zugangsregeln weiterhin nicht weg. Auf Masken und Abstand darf zudem noch nicht verzichtet werden. Auch an den Schulen wird sich bis zu dem Stichtag nichts ändern. Verschwunden sind jedoch die Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen.

Mecklenburg-Vorpommern:

Die Corona-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern werden vorerst beibehalten, Lockerungen sind zunächst nicht vorgesehen. Zum Einsatz kommen werden beispielsweise noch die Maskenpflicht in Innenräumen, in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Niedersachsen:

In Niedersachsen werden beinahe alle Corona-Maßnahmen bis zum 2. April nicht verworfen. Allerdings soll es während des Unterrichts keine Maskenpflicht für Grundschüler mehr geben. Außerdem ist eine Vollauslastung bei Großveranstaltungen möglich, wenn 2G angewendet wird.

Nordrhein-Westfalen:

Nordrhein-Westfalen nutzt ebenso die thematisierte Übergangsfrist bis zum 2. April. So erfuhr etwa die Maskenpflicht in Innenräumen eine Verlängerung. Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen wird es allerdings keine mehr geben.

Rheinland-Pfalz:

Folgende Bestimmungen gelten in Rheinland-Pfalz bis zum 2. April: Beibehaltung der Maskenpflicht in Schulen und einigen Innenräumen (jedoch fällt diese bei 3G-Zugangsregeln häufig weg), keine Veränderungen bei Großveranstaltungen, zwei Tests pro Woche in Schulen, Ende von Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen.

Saarland:

Im Saarland wurden die geltenden Regeln bis zum 2. April verlängert. Bis dahin werden etwa 2G- und 3G-Zugangsregeln bleiben. Die Maskenpflicht in Innenräumen wird vorerst nicht generell abgeschafft; es kann aber neuerdings auf diese bei 3G verzichtet werden. Die Kontaktbeschränkungen für Nicht-Geimpfte werden beendet, genauso wie die Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen außen und innen.

Sachsen:

Auch in Sachsen werden die Corona-Maßnahmen größtenteils bis zum 2. April beibehalten. Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber beendet. Eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Innern, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann, bleibt bestehen.

Sachsen-Anhalt:

Sachsen-Anhalt macht ebenfalls von der Übergangsfrist Gebrauch und verlängert alle gültigen Regelungen bis zum 2. April.

Schleswig-Holstein:

Grundsätzlich nutzt Schleswig-Holstein die Übergangsfrist bis zum 2. April, lockert aber mehr als andere Bundesländer. So wurden neben den Kontaktbeschränkungen auch die meisten 2G- und 3G-Regeln abgeschafft. Sogar die Maskenpflicht in der Gastronomie wurde für beendet erklärt. Die Maskenpflicht bleibt bloß in einigen Bereichen wie im Einzelhandel, im öffentlichen Nahverkehr und bei körpernahen Dienstleistungen bestehen. Zudem gibt es eine FFP-2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Eine Testpflicht wird es in der Übergangszeit dort u.a. geben. In Schulen soll die Maskenpflicht noch bis zu den Osterferien fortgeführt werden.

Thüringen:

Auch in Thüringen kommt die Übergangsregelung bis zum 2. April zum Einsatz.

Hätte die AfD Regierungsverantwortung, ließe sich dieser Wirrwarr an unterschiedlichen Corona-Regeln in den Ländern ganz einfach verhindern: Die Bürgerpartei setzt sich für das Aufheben aller Corona-Maßnahmen in ganz Deutschland mit sofortiger Wirkung ein!

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