Nach Informationen einer großen deutschen Tageszeitung planen zahlreiche Bundesländer die Verlängerung der bislang geltenden Corona-Einschränkungen über den 2. April hinaus. Der allen voran von der FDP versprochene Freedom-Day, an dem alle Corona-Restriktionen endgültig fallen sollen, ist wieder vom Tisch.
Kein Freedom-Day in Sicht: Länder wollen keine Freiheit
Der von der Ampel-Koalition angekündigte Freedom-Day, an dem endgültig die Corona-Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, ist schon wieder verschoben. Wie eine große deutsche Tageszeitung berichtet, wollen verschiedene Bundesländer aufgrund hoher Infektionszahlen die bislang geltenden Maßnahmen noch über den 2. April weiter verlängern, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Saarland und Hessen. Das geht aus einem Beschlussentwurf für die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz hervor. Schon am 20. März sollte Schluss sein mit Corona-Einschränken, so hatte es allen voran die FDP ihren Wählern verspochen. Höchstens sog. „Basisschutzmaßnahmen“ würden bei Bedarf noch verhängt werden, hieß es.
Länder nutzen Übergangsregelung weiterhin
Doch auch Maskenpflicht, 2G- und 3G-Modelle sowie Obergrenzen für Großveranstaltungen scheinen nach den Plänen verschiedener Länder auch weiter ein großer Bestandteil des öffentlichen Lebens zu bleiben. Zahlreichen Länderchefs scheinen die Basisschutzmaßnahmen nicht weitgehend genug zu sein. Laut des Entwurfs der Gesundheitsministerkonferenz sollen die weit schärferen Restriktionen noch über den 2. April hinaus mindestens vier Wochen gelten. Somit würden die oben beschriebenen Maßnahmen vorerst bis Anfang Mai gelten. „Gerade mit Blick auf die derzeitige Infektionslage benötigen die Länder robuste Befugnisse für die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Dem wird § 28a IfSG in seiner derzeitigen Fassung nicht gerecht“, wird aus dem Entwurf der Konferenz zitiert. Es brauche „angesichts der enorm hohen Infektionszahlen einen möglichst weiten Instrumentarienkasten“.
Länder wollen genauere Hotspot-Definition
Die Länder wollen zudem genauer definiert wissen, ab wann genau „Hot-Spot“-Regeln gelten und wie dieser klar und nachvollziehbar definiert sei. „Weitergehende Auslegungshinweise“ seien nötig, um in Zukunft eine rechtssichere Handhabe zu gewährleisten. In der Übergangszeit, in der weiter die bislang geltenden Corona-Regeln angewendet werden, solle das Gesetz konkretisiert werden.
Wie es dann weitergeht, ist fraglicher denn je.