Auf Erben von Häusern und weiteren Immobilien kommen höhere Steuern in der Größenordnung von bis zu 30 bis 40 Prozent zu. Experten raten nun, die Erbschaft vorzuziehen und die Verträge möglichst noch in diesem Jahr zu unterschreiben, um der Abzocke zu entgehen.
Viele Eltern arbeiten hart, um ihren Kindern ein gutes Erbe zu hinterlassen und ihnen ihr Leben so zu erleichtern. Doch trotz horrender Inflation und explodierender Kosten greift der Abzock-Staat nun auch hier ordentlich zu. Auf Erben von Immobilien kommen in Zukunft weit höhere Erbschafts- und Schenkungssteuern zu. Eine für den Fiskus lohnende Maßnahme: Jede zweite Erbschaft in Deutschland umfasst Häuser und Immobilien, das sind 400.000 Objekte im Jahr.
Der entscheidende Punkt: Sachwertverfahren wird verändert
Erhöhungen von bis zu 40 Prozent Erbschafts- und Schenkungssteuer sind für Erben möglich. Grund hierfür ist die Veränderung der Bewertungsskala von Immobilien ab Januar 2023. Konkret geht es hier um die Feststellung der sogenannten Wertzahlen, wofür unterschiedliche Methoden existieren. Zum einen gibt es das Vergleichswertverfahren, wonach Ein- und Zweifamilienhäuser eigentlich bewertet werden sollen. Hier wird überprüft, wieviel entsprechende Immobilien in der näheren Umgebung kosten. In der Praxis kommt das Vergleichswertverfahren jedoch wenig zum Einsatz, da oftmals keine vergleichbaren Verkaufsfälle existieren. Daher wird bei diesen Immobilien häufig das Sachwertverfahren angewendet, bei dem eine Trennung zwischen dem Wert des Bodens und Hauses (fiktive Herstellungskosten) erfolgt. Die Summe dieser Werte wird mit einem Sachwertfaktor multipliziert, den Gutachter zur Verfügung stellen. Bei allen weiteren Fällen, wo kein Sachwertfaktor vorhanden ist, wurden von der Finanzverwaltung Wertzahlen festgelegt, die jetzt durch das Jahressteuergesetz 2023 verändert werden. Und hier befindet sich der große Haken.
Darum wird Vererben nun richtig teuer: Eine Beispielrechnung
Denn dieser Faktor steigt von 0,9 bis 1,1 auf 1,3 bis 1,5. Was erst einmal wenig klingt, entpuppt sich bei einer Beispielrechnung als massive Mehrbelastung für die Bürger, auch weil die Freibeträge weit schneller überstiegen werden als bislang. Wird eine Immobilie mit dem Zeitwert 400.000 mit dem bisherigen Faktor 0,9 verrechnet, ergibt das 360.000 Euro. Erfolgt eine Verrechnung derselben Immobilie mit dem neuen Faktor 1,5, ergibt das 600.000 Euro. Hier müssen dann, bei einem Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro, für 200.000 Euro Steuern bezahlt werden. Die Bewertung der Immobilie spielt also eine entscheidende Rolle. Je höher diese bewertet wird, desto schneller sind die gesetzlich festgelegten Freibeträge ausgeschöpft.
Das sollten Immobilienbesitzer jetzt tun!
Experten raten Betroffenen nun, schnell tätig zu werden und die Immobilien frühzeitig zu überschreiben. Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des Immobilienverbandes Deutschland IVD, erklärt in einer Pressestimme, dass Immobilienbesitzer, die planen, ihr Haus der nachfolgenden Generation übertragen, dies „vorziehen und den Vertrag noch in diesem Jahr unterschreiben“ sollten. Da das Jahr nur noch knapp vier Wochen läuft und die allermeisten Notare nicht über die Feiertage arbeiten, ist Eile geboten. Die Verträge müssen notariell beurkundet werden und in diesem Jahr unterschrieben werden. Sonst kann es im kommenden Jahr richtig teuer werden! Beck verweist außerdem darauf, dass es möglich ist, gegenüber dem Finanzamt Einspruch einzulegen, falls der tatsächliche Marktwert des Hauses niedriger liegt als im typisierten Verfahren angenommen. Der Immobilienbesitzer muss hier jedoch ein beweisfähiges Gutachten vorlegen.