Die Ampelkoalition und die Unionsfraktion haben in der vergangenen Sitzungswoche des Deutschen Bundestags ohne längere Aussprache im sogenannten Omnibusverfahren die Ausweitung des Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch beschlossen. Durch den neu hinzukommenden Absatz 5 können Bürger nun weit schneller bestraft werden, wenn sie in den Augen der Justiz einen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen leugnen. Die Kritik an dieser Entscheidung im Hau-Ruck-Verfahren wächst. Eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz finden Sie hier.
Erweiterung des Paragraf 130: Was wurde konkret neu beschlossen?
Der Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober gegen 22.30 Uhr die achte Änderung des Bundeszentralregisters zusammen mit einer Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen. In Zuge dessen wurde entschieden, den Paragraf 130 des Strafgesetzbuches zu erweitern und damit deutlich zu verschärfen. In Zukunft werden die öffentliche Billigung, das Leugnen und „gröbliche“ Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach dem neu angelegten Absatz 5 in Paragraf 130 StGB bestraft. Voraussetzung für eine Bestrafung ist hierbei, dass die Äußerung dazu geeignet ist, zum Hass gegen beispielsweise nationale Gruppen aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. Unabhängig davon ist, wann oder wo das angebliche Kriegsverbrechen stattgefunden hat.
Wie stimmten die Fraktionen im Deutschen Bundestag zur Erweiterung des Paragraf 130 ab?
Die Ausweitung des Paragraf 130 wurde im Omnibusverfahren zusammen mit der achten Änderung des Bundeszentralregisters beschlossen. Während große Teile der Bundestagsfraktionen auf öffentliche Reden verzichteten und diese nur zu Protokoll gaben, äußerten sich für die AfD-Fraktion Stephan Brandner und für die Grünen-Fraktion Canan Bayram. Die namentliche Abstimmung nach der kurzen Debatte ergab folgendes Stimmungsbild:
Für die Erweiterung des Gesetzes stimmten 514 Abgeordnete von
- SPD
- Grünen
- FDP
- CDU/CSU
Gegen die Erweiterung des Gesetzes stimmten 92 Abgeordnete von
- AfD
- Linke
Was sagen die Befürworter der Erweiterung des Paragraf 130?
Befürworter der Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen verweisen einerseits auf das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren, andererseits auf die in Deutschland mittlerweile inflationär benutzten Begriffe Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Auf europäischer Ebene hatte die EU-Kommission im Dezember 2021 beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten. Deutschland erfülle den Rahmenbeschluss des Europäischen Rates zur „strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" nicht ausreichend. Der neu geschaffene Absatz 5 geht nun jedoch über die Anforderungen der EU hinaus, was die Ampel selbst zugab.
In der Bundestagsdebatte zum Thema erklärte Canan Bayram für die Fraktion der Grünen, der Straftatbestand solle so erweitert werden, „dass jede Form von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auch in Deutschland endlich strafverfolgt werden kann". Der ehemalige ukrainische Botschafter Andrij Melnyk begrüßte auf der Nachrichtenplattform Twitter ausdrücklich die Erweiterung des Volksverhetzungsparagrafen: „Gerade diese Novelle wird endlich helfen, auch all die Leugner von Putinschen Kriegsverbrechen in der Ukraine - wie in Butscha - strafrechtlich zu verfolgen. Das ist keine “Politisierung der Justiz”, sondern Gerechtigkeit pur“, so der ehemalige Botschafter.
Was sagen die Kritiker zur Erweiterung des Paragraf 130?
Allen voran die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht die Ausweitung des Paragraf 130 durch den neuen Absatz 5 äußerst kritisch. In der Bundestagsdebatte zur Thematik warf der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner der Ampelregierung vor, einen Paragrafen „durch die Hintertür weiter auszudehnen, den nicht nur wir von der AfD kritisch betrachten.“ In einer Pressemitteilung sprach Brandner zu einem späteren Zeitpunkt von einem zutiefst undemokratischen Verfahren: „Es wurde eine Lex-Ukraine geschaffen, denn die Verschärfung geht deutlich über die Anforderungen des EU-Rechts hinaus.“
Nach Absatz 4 des Rahmenbeschlusses der EU dürfen die Mitgliedsstaaten die Strafbarkeit des Leugnens auf diejenigen Verbrechen beschränken, die ein internationales Gericht endgültig als solche festgestellt hat. Diese Einschränkung haben Ampel und Union jedoch nicht übernommen. Viele Juristen betrachten es als hoch problematisch, dass in Zukunft das Leugnen oder Verharmlosen von Kriegsverbrechen bestraft wird, dass noch von keinem Gericht zweifelsfrei als völkerrechtliches Verbrechen festgestellt wurde. So müssen sich in Zukunft Amtsrichter mit der hochkomplexen Frage beschäftigen, ob gewisse Taten tatsächlich Kriegsverbrechen sind. Dies obliegt im Regelfall dem internationalen Strafgerichtshof, der mit neuester Technik und Ermittlungsteams agiert.
Weitere Juristen sehen die Gefahr, dass die Meinungsfreiheit übermäßig eingeschränkt und einer willkürlichen Anwendung Tür und Tor geöffnet werde. Auch Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sieht in der Neuregelung einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. In seinen Ausführungen verwies der 59-Jährige auf den Zusammenhang mit dem Gesetz zur „Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ (auch als G10 bezeichnet). Die bereits bestehende Regelung sei „einer freiheitlichen Demokratie unwürdig, weil die Nachrichtendienste schon beim Verdacht, dass jmd. eine Volksverhetzung plant, abhören dürfen.“ Mit der Ausdehnung des Tatbestands von Paragraf 130 des Strafgesetzbuches und der damit einhergehenden Ausweitung des „§ 3 G10-Gesetz wird das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce.“
Welche Strafen drohen aufgrund der Erweiterung des Paragraf 130?
Das „gröbliche“ Verharmlosen von Völkermorden soll in Zukunft mit dem Höchstmaß von drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Auch empfindliche Geldbußen sind möglich.
Was bedeutet die Erweiterung des Paragraf 130 für die Bürger in Zukunft?
Klar ist, dass zukünftig deutlich schneller Äußerungen auf Demonstrationen und Kundgebungen als Straftat gewertet werden dürften. Allen voran auf prorussischen Demonstrationen, auf denen kritische Äußerungen zur Ukraine oder kriegerischen Handlungen getätigt werden, dürften deutlich schneller Strafverfolgungsmaßnahmen angewendet werden als bislang. Der ehemalige ukrainische Botschafter Melnyk verwies auf die Strafverfolgung bei der Leugnung von „Putinischen Kriegsverbrechen in der Ukraine“, der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner sprach in einer Pressemitteilung von einer „Lex-Ukraine“. So könnte beispielsweise das Leugnen der Butscha-Morde als Kriegsverbrechen künftig Strafverfolgung nach sich ziehen, auch wenn bislang kein Strafgerichtshof endgültig festgestellt hat, dass es sich hierbei zweifelsfrei um ein Kriegsverbrechen handelt.
Welche Rechtsunsicherheiten bleiben nach der Erweiterung des Paragraf 130 bestehen?
Die konkrete Auslegung und Strafverfolgung stehen auf wackligen Füßen. Wie beispielsweise wird mit einer Leugnung des türkischen Völkermords an den Armeniern im Jahr 1915 umgegangen? Oder anderen, weit in der Vergangenheit liegenden Verbrechen wie die Zerstörung Karthagos oder Angriffe der Mongolen?
Zudem dürfte schwer zu bestimmen sein, wann es sich bei einer Äußerung um eine „gröbliche“ Leugnung oder Verharmlosung eines Völkermords oder Kriegsverbrechen handelt und wann überhaupt gerichtsfest sichergestellt werden kann, dass es sich bei einer historischen Tat tatsächlich um ein Kriegsverbrechen handelt. Der Nachweis, wie schon oben geschrieben, ist hochkomplex und bedarf im Normalfall einer jahrelangen Prüfung. Dass ein Amtsgericht mit seinen bescheidenen Mitteln diese Aufgabe stemmen kann, ist mehr als zweifelhaft. Zudem dürfte interessant zu beobachten sein, wie die deutsche Justiz beispielsweise mit Wissenschaftlern und Lehrbeauftragten umgeht, die in ihrer Prüfung zum Ergebnis kommen, dass es sich bei einem gewissen Verbrechen nur um ein ziviles und kein Kriegsverbrechen handelt.
Die Neufassung des Paragraf 130 um Absatz 5 bringt viele Fragen mit sich. Es wird spannend zu beobachten sein, wie Richter in konkreten Fällen entscheiden.
Der Rechtsstaat Deutschland (es gibt ein Buch über das heutige Deutschland, mit dem trefflichen Titel :
der Links – Staat ) ist in einem miserablen Zustand!
Deutschland ist im Niedergang, da in einer gefährlich Links sozialistischen Schieflage!
Bitte schreiben Sie auch, bzw. verlinken Sie zum genialen Video der AFD im EU Parlament, mit Titel:
N. Fest Hier die Namen der antidemokr. Heuchler !