Während die FDP in sämtlichen Umfragen abstürzt, fordert ihr parlamentarischer Geschäftsführer ein gesetzliches Finanzierungsverbot der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Als Begründung unterstellt er der AfD fehlende Verfassungstreue. Währenddessen klagt die AfD bereits in Karlsruhe aufgrund der bisher nicht erfolgten Bezuschussung aus Bundesgeldern. Diese müsste ihr gemäß der bisher geltenden Regelungen eigentlich zustehen.
Kein Geld für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung: Diese Forderung erhob nun der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Stephan Thomae. Es müsse verhindert werden, mit Geld aus dem Bundeshaushalt „rechte Kaderschmieden“ zu fördern. Ein „Stiftungsgesetz mit festen Kriterien“ müsse stattdessen sicherstellen, dass die Arbeit finanzierter parteinaher Stiftungen „nachprüfbar an die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gebunden sei. Zustimmung bekam der Vorstoß von den Grünen, die SPD zögerte vorerst.
Sämtliche Altparteienstiftungen profitieren von Finanzierung
Doch was ist der Hintergrund dieser Forderung? Schon seit längerem werden parteinahe politische Stiftungen vom Bundeshaushalt finanziert. Diese sogenannten „Globalzuschüsse“ belaufen sich für das Jahr 2022 insgesamt auf ganze 148 Millionen Euro. Ziel der Stiftungsfinanzierung soll sein, die politische Bildung zu fördern. Momentan erhalten die parteinahen Stiftungen von sämtlichen im Bundestag vertretenen Altparteien Fördergelder. Als Kriterium für die Finanzierung gilt laut einer gemeinsamen Erklärung der Stiftungen aus dem Jahr 1998, dass eine „wiederholte Vertretung“ der Partei im Bundestag zumindest einmal in Fraktionsstärke gegeben war.
Zwar erfüllt die AfD, welche innerhalb weniger Jahre in sämtliche Landesparlamente und wiederholt zweistellig in den Bundestag einzog, diese Kriterien inzwischen mehr als vollständig. Im Bundeshaushalt 2022 ist eine Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung jedoch nicht vorgesehen. Begründet wird dieses Vorgehen mit einer Änderung des Haushaltsgesetzes, nach dem politische Stiftungen nur Zuschüsse erhalten dürften, welche sich „zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (…) bekennen“ sowie keine „begründeten Zweifel an der Verfassungstreue“ bestünden. Gegen diese eklatante Ungleichbehandlung aufgrund offensichtlich unwahrer und politisch motivierter Vorwürfe zog die AfD nun vor das Bundesverfassungsgericht.
Finanzierungsverbot als offener Machtmissbrauch gegen aufstrebende Oppositionspartei
Die wahren Ursachen für den Vorschlag einer „Lex AfD“ bei der Parteienfinanzierung liegen somit auf der Hand: Das Altparteienkartell verliert immer mehr an Zustimmung in der Bevölkerung. Gerade die FDP, welche der AfD nun per Gesetz den Geldhahn zudrehen will, stürzte in letzter Zeit in den Umfragen auf etwa fünf Prozent hab. In Niedersachsen verpasste man gar den Wiedereinzug in den Landtag. Da die Diffamierung und Isolation der AfD nicht gefruchtet haben, und diese ganz im Gegenteil immer größere Teile des Volkes von sich überzeugen kann, will man das „Problem“ nun anscheinend mit der gesetzgeberischen Brechstange lösen. Ein offener Machtmissbrauch eines politischen Establishments, welches sich mit allen verbliebenen Mitteln gegen den eigenen Untergang stemmt. Nur eines kann es nicht verbieten: Den Willen des deutschen Volkes.
Grossen Dank gebührt der Klägerin vor dem Bundesverfassungsgericht und DE – Stiftungs co-Chefin Erika Steinbach!
Sie war fast 40 Jahre in der CDU und langjährige Merkel Freundin, bis sie nach dem Desaster von 2015 aus der CDU ausgetreten ist und danach endlich in die AFD eingetreten ist!
Erika Steinbach war klangjährige Chefin des BDV und kenn den Unterschied zw. deutschen Vertriebenen und heutigen „Flüchtlingen“!