Trotz der laufenden Fußball-Europameisterschaft in Deutschland pochten die Grünen auf ein Nachtflugverbot in der Mainmetropole Frankfurt. Doch wer setzte sich über die Regelung nun hinweg? Bundesaußenministerin Annalena Baerbock. Für 180 km nutzte die Grüne lieber eine Sondermaschine statt die Bahn.
In Frankfurt am Main herrscht ab 23 Uhr ein strenges Nachtflugverbot. Durchgesetzt hatten das die Grünen im Jahr 2011. Vor der Fußball-Europameisterschaft hatte es zaghafte Versuche gegeben, dass Flugverbot aufzuheben, dass die teilnehmenden Nationalmannschaften schneller in ihre Unterkünfte kommen. Doch auch das lehnten die Grünen strikt ab, schließlich seien die Spielorte „perfekt an das Bahnnetz“ angebunden. Umso erstaunlicher ist jetzt, dass es genau eine grüne Ministerin ist, die sich jetzt eine Ausnahmegenehmigung für einen 180 km-Flug nach dem letzten Gruppenspiel der deutschen Nationalmannschaft besorgen ließ.
Baerbock genehmigt sich Flug-Ausnahmegenehmigung für 180 km
Dabei handelt es sich um Bundesaußenministerin Annalena Baerbock. Diese hatte am 23. Juni das letzte Gruppenspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen die Schweiz in Frankfurt am Main besucht. Ein Selfie mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dürfte an diesem Abend nicht fehlen. Nach dem Spiel forderte die Chefdiplomatin dann aber eine Sonderbehandlung ein. Für das EU-Außenministertreffen am nächsten Morgen im 184 km entfernten Luxemburg gönnte sich die Außenministerin um kurz vor 24 Uhr eine Flug-Sondermaschine und hebelte das von der eigenen Partei erstrittene Nachtflugverbot aus.
Grüne wollen Kurzflugverbot – Baerbock pfeift darauf
Wie übereinstimmend verschiedene Medien berichten, teilte das hessische Wirtschaftsministerium, das nach einer Prüfung eine dementsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen kann, mit, dass für zwei Flüge von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock ein „öffentliches Interesse“ anerkannt wurde. Somit dürften der Kanzler und die Außenministerin, deren Partei sich im Wahlkampf sogar für ein generelles Kurzflugverbot eingesetzt hatte, wenige hundert Kilometer mit gemütlichen Sondermaschinen verfliegen. Die groß angepriesene Bahn wollte Baerbock für die knapp 180 km nach Luxemburg offensichtlich nicht nutzen. Das sollen dann die „normalen“ Bürger tun.