Der Landesverband der AfD Rheinland-Pfalz verklagt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Marie-Luise Dreyer (SPD). Die Sozialdemokratin hatte auf den Seiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz zu einer Anti-AfD-Demo aufgerufen und die Partei im Demoaufruf offen attackiert. Ein klarer Verstoß gegen das ihr als Regierungschefin aufgetragenen Neutralitätsgebot. Der Landesvorstand der Oppositionskraft findet klare Worte.
Die deutsche Wirtschaft taumelt, die Migrationskrise will nicht enden und die Bürger müssen beim Einkauf im Supermarkt tief ins Portemonnaie greifen. Und die dafür verantwortlichen Politiker? Kümmern sich seit einigen Tagen noch weniger darum als vorher. Der Grund: Das bunte Altparteienmischmasch hat zusammen mit regierungsnahen und zu großen Teilen an der Steuerzitze hängenden Vereinen, Verbänden und NGOs zum Marsch gegen die Opposition aufgerufen. Wohl um vom eigenen Vollversagen abzulenken, wird der Kampf gegen eine politische Kraft, die weder auf Bundes- oder Landesebene jemals Verantwortung hatte und überhaupt nichts für die desaströsen Zustände in unserem Land kann, beschworen und damit gleichzeitig gegen die bundesweit zweitstärkste politische Kraft in Umfragen.
Dreyer missbraucht Regierungsamt für Hetze gegen AfD-Opposition
Auch im beschaulichen Rheinland-Pfalz bliesen die immer gleichen Politakteure wahrscheinlich voller Angstschweiß vor den nächsten Wahlergebnissen zum Großangriff auf die Opposition. SPD-Ministerpräsidentin Marie-Luise Dreyer rief dabei zu einer Demonstration gegen die AfD auf und nutzte dazu das Portal der Mainzer Staatskanzlei. Die 62-Jährige wurde dort wie folgt zitiert: „Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das dulden wir nicht. Deshalb sende ich an alle Bürger und Bürgerinnen, die von der AfD zum Feind erklärt wurden, ein klares Signal der Solidarität und des Schutzes durch den demokratischen Rechtsstaat“.
AfD Rheinland-Pfalz geht juristisch gegen Ministerpräsidentin vor
Wird hier Parteipolitik über Regierungskanäle gemacht? Der AfD-Landesverband Rheinland-Pfalz sieht das genau so. „Das Grundgesetz verpflichtet öffentliche Amtsträger zu parteipolitischer Neutralität. Mit Ihrer infamen Hetze gegen unsere AfD als Ministerpräsidentin über das Portal der Staatskanzlei hat Malu Dreyer den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen“, so der AfD-Landesvorsitzende Dr. Jan Bollinger und der rheinland-pfälzische AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier in einer Pressemitteilung. Die „Dreyer-SPD“ habe die falschen Vorwürfe der linken Plattform „Correctiv“ ungeprüft aufgegriffen und diffamiere hemmungslos die AfD-Opposition, statt endlich die Probleme der Bürger zu lösen. Bollinger und Münzenmaier kündigten rechtliche Schritte an: „Wir werden uns als AfD nicht einschüchtern lassen und gegen die Ministerpräsidentin Dreyer rechtlich vorgehen und ihr die verfassungsrechtlichen Grenzen deutlich aufzeigen.“
In ähnlichen Fällen setzten Gerichte den betroffenen Regierungspolitikern ein klares juristisches Stoppzeichen und verwiesen auf die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien, beispielsweise als die ehemalige Bildungsministerin Johanna Wanka im Jahr 2015 in einer Pressemitteilung dazu aufgerufen hatte, der AfD „die rote Karte“ zu zeigen.