Das Bundesbauministerium hat einen neuen Gesetzesentwurf für die kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Die Regeln des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes dürften in Städten und Gemeinden zeitnah greifen und die Bürger zwingen, die 65-Prozent-Regel aus dem Heizungsgesetz zu erfüllen.
Der Heizhammer von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) könnte schneller kommen, als es vielen Bürgern lieb ist. Grund hierfür ist der neue Gesetzesentwurf für die kommunale Wärmeplanung, den Geywitz den anderen Ministerien und Ländern kürzlich vorgelegt hat. Darin ist festgeschrieben, dass Großstädte mit über 100.000 Einwohnern schon zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen müssen. Zudem ist der Öffentlichkeit bis zu diesem Zeitpunkt mitzuteilen, ob genannte Städte neue Fernwärme- oder Wasserstoffnetze planen.
Großstädte bis 2026, kleine Gemeinden bis 2028
Für Gemeinden unter 100.000 Einwohnern gilt eine etwas länger gezogene Frist von zwei Jahren bis Juni 2028. Dann sind die Bürger auch in kleineren Kommunen gezwungen, ihre Immobilie entweder an ein Fernwärmenetz anzuschließen oder beim Erwerb einer neuen Heizung darauf zu achten, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Die Betroffenen dürfte das Heizungsgesetz vermutlich mehrere zehntausend Euro kosten, in einigen Fällen kann sich diese Summe noch weiter maximieren. Es gelten teilweise Übergangsfristen, die jedoch nur mehr Zeit, aber keine monetäre Entlastung bringen.
Keine Erfassung einzelner Verbrauchsdaten
Zumindest wird laut des neuesten Entwurfs zur Wärmeplanung keine gebäudescharfe Erfassung von Verbrauchsdaten vorgenommen, wie es bislang angedacht war. „Bei der Datenerhebung wird es keine haushaltsscharfe Erfassung geben, sondern nur bereits bekannte Daten aus entsprechenden Registern sollen für die Planung verwendet werden.“ Es werde niemand angeschrieben oder befragt, erklärte der parlamentarische Baustaatssekretär Sören Bartol (SPD). Mit dieser Maßnahme reagiert das Ministerium auf die weitreichende Kritik, die die Pläne einer gebäudescharfen Erfassung hervorgerufen hatte. Sogar der Begriff der „Heizungsstasi“ stand zu Beginn der Debatte im Raum.
Auf Wärmeplanung folgt das GEG mit voller Härte
Viele Bürger stellen sich nun die Frage, ab wann der Heizhammer aus dem Hause Habeck nun tatsächlich für sie gilt. Das hängt jedoch nicht nur an den Regelungen im Gebäudeenergiegesetz und dem Bund, sondern auch an den Gemeinden, in denen sie leben. „In den Ländern, in denen bereits eine flächendeckende Wärmeplanung vorliegt, treten nicht automatisch die Rechtsfolgen des GEG ein“, erklärte der SPD-Staatssekretär Bartol. Es obliege „den Städten und Gemeinden, eine nach dem Wärmeplanungsgesetz vorliegende abgeschlossene Planung festzustellen. Erst dann treten die Regeln des GEG in Kraft.“
Viele Bürger trifft das GEG bald
Kurz zusammengefasst: Erst liegt eine Wärmeplanung vor, dann erfolgt die Feststellung durch die Kommunen und zum Schluss tritt dann das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dies kann gegebenenfalls schon ab Anfang 2024 geschehen, denn in vielen Städten und Gemeinden liegen Wärmepläne bereits vor. Ähnlich schnell dürfte es Bürger treffen, die in einer Straße wohnen, in der absehbar keine Fernwärme verfügbar sein wird. Die Immobilienbesitzer dort müssen beim Heizungstausch schon ab kommendem Jahr darauf achten, dass sie nur Biomasseheizungen oder Gasthermen einbauen, die zu 100 Prozent Wasserstoff verbrennen können. Zudem können die Hausbesitzer Wärmepumpen einbauen. Fünfstellige Kosten sind hier die Regel.