Im rechtlichen Streit um die finanzielle Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung hat die AfD einen Teilerfolg erzielt. Wie die Karlsruher Richter urteilten, wurde die Partei im Jahr 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Über das Jahr 2022 wird später entschieden. Die Richter drängen auf eine gesetzliche Regelung.
Im Streit um staatliche Mittel für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat die Partei vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass der Ausschluss der Stiftung von staatlicher Förderung die AfD 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt hat. Grund hierfür ist, dass die Voraussetzungen für die Förderung politischer Stiftungen bisher nicht gesetzlich geregelt sind. Dies sei aber dringend notwendig. Für die anderen Jahre erklärten die Richter die Anträge für unzulässig, für das Jahr 2022 wird separat entschieden.
Stiftungen bekommen hunderte Millionen, DES nichts
Bislang bereichern sich die parteinahen Stiftungen der im Bundestag vertretenen Parteien mit mehreren hundert Millionen Euro im Jahr (2019 waren es 660 Millionen Euro), die Desiderius-Erasmus-Stiftung erhielt bislang keinen Cent aus dem Bundeshaushalt. Dabei müsste die AfD-nahe Stiftung nach einem Urteil aus dem Jahr 1986 eigentlich berücksichtigt werden. Hier wurde festgelegt, dass „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt“ werden müssen. Dies gilt im Regelfall nach dem zweiten Einzug in den Deutschen Bundestag.
AfD schon zweimal in den Bundestag eingezogen
Der zweite Einzug gelang der Oppositionspartei im Herbst 2021. 2017 war die Partei zum ersten Mal im Bundestag vertreten. Bislang werden die Gelder durch eine Ergänzung des Haushaltsgesetzes zurückgehalten, wonach die staatlichen Gelder ausschließlich politischen Stiftungen gewährt werden, „die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“. Hierdurch würden sich neue, verfassungsrechtliche Fragen ergeben, erklärten die zuständigen Richter.
Eine Farce
Trotz dieses Teilerfolgs vor Gericht sind die staatlichen Zuschüsse für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch immer nicht gesichert. Dass die Altparteien mit Taschenspielertricks Millionen scheffeln und die AfD-nahe Stiftung unter scheinheiligsten Gründen von der finanziellen Teilhabe ausschließen, ist eine Farce. Eine Möglichkeit wäre auch, die Gelder für alle Stiftungen infrage zu stellen und komplett neu zu regeln. Das wollen die Beute-Parteien aber natürlich nicht.