Die Bundesregierung plant eine umfassendere Überprüfung von Bewerbern und Mitarbeitern, die für den Staat arbeiten oder in sensiblen Bereichen tätig sind. Der Verfassungsschutz ist derzeit hauptsächlich für diese Sicherheitsüberprüfungen verantwortlich und führt jährlich Zehntausende von Überprüfungen durch. Die Überprüfungen werden durchgeführt, um sicherzustellen, dass nur die vertrauenswürdigsten Personen Zugang zu Geheiminformationen haben und nicht erpresst oder bestochen werden können. Die Überprüfungen umfassen derzeit die Überprüfung der persönlichen Hintergründe, Finanzen und Freunde von Bewerbern und Mitarbeitern, aber in Zukunft sollen auch private Social-Media-Posts überprüft werden. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Gesinnungsstaat?
Der Bedarf an umfassenderen Überprüfungen wurde durch den Fall eines BND-Mitarbeiters, Carsten L., der Geheimnisse an Russland verraten haben soll, sowie durch die Enthüllungen über einen ehemaligen AfD-Politiker, der auch für den BND arbeitete und als „rechtsextrem“ eingestuft wurde, deutlich. Die deutsche Regierung will daher das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) reformieren und strengere Überprüfungen von Bewerbern und Mitarbeitern durchführen, die in sicherheitsrelevanten Positionen tätig sind.
Mitarbeiter von Behörden und Regierung müssen sich einer sogenannten Sicherheitsprüfung unterziehen
Die Überprüfungen werden in drei Stufen durchgeführt: Ü1, Ü2 und Ü3. Je höher die Position des Bewerbers oder Mitarbeiters, desto gründlicher sind die Überprüfungen. Die höchste Stufe, Ü3, ist für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes obligatorisch und wird alle zehn Jahre durchgeführt.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 53.000 Überprüfungen allein für den Bereich „Geheimschutz“ durchgeführt, bei dem Personen auf ihre Eignung zur Wahrung von Geheiminformationen geprüft werden. Es gab auch 14.500 Aktualisierungen und fast 8000 Überprüfungen von Personen, die in sicherheitsrelevanten Einrichtungen arbeiten, wie zum Beispiel in der Bargeldversorgung der Bundesbank oder als IT-Fachleute in Bundesbehörden.
Verschärfung der Sicherheitsüberprüfung: Kommt die Gesinnungsschnüffelei?
Die Reform des SÜG wird dazu führen, dass auch private Social-Media-Posts von Bewerbern und Mitarbeitern überprüft werden. Dies soll sicherstellen, dass keine unangemessenen oder extremistischen Ansichten vertreten werden, die mit der Arbeit für den Staat nicht vereinbar sind. Der Verfassungsschutz wird sich voraussichtlich mit der Überprüfung der Social-Media-Aktivitäten befassen.
Diese Reformen können jedoch auch Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und der freien Meinungsäußerung aufwerfen. Es besteht die Möglichkeit, dass Bewerber und Mitarbeiter in Zukunft besorgt darüber sein werden, was sie auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen können, aus Angst, ihre Überprüfung zu gefährden. Dies kann dazu führen, dass sich potenzielle Bewerber und Mitarbeiter von sicherheitsrelevanten Positionen fernhalten.
Der ganze Vorgang hat angesichts der Äußerungen von Innenministerin Nancy Faeser einen mehr als faden Beigeschmack. Die SPD-Politikerin mit Antifa-Vergangenheit lässt keine Gelegenheit aus, um zu betonen, dass es ihr vor allem darum geht, sogenannte „Rechte“ von Beamtenpositionen und Behörden fernzuhalten. Rechts, rechtsradikal und rechtsextrem werden dabei gleichgesetzt und wer die Regierung kritisiert, bekommt schnell eines dieser Etikettierungen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Verschärfung der Sicherheitsüberprüfung dazu dient, nur noch Personen mit regierungskonformer Meinung in einem Beschäftigungsverhältnis bei einer Behörde zuzulassen und keineswegs der Bekämpfung von Extremismus dient. Das wäre tatsächlich ein weiterer Schritt in einen Gesinnungsstaat.