AfD-Antrag: Keine gesetzliche Impfpflicht!

AfD-Antrag: Keine gesetzliche Impfpflicht

Als erste Fraktion im Deutschen Bundestag hat die AfD einen förmlichen Antrag für die Bundesberatung zu einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus vorgelegt. Darin lehnt die Bürgerpartei eine allgemeine Impfpflicht ab und fordert die Bundesregierung auf, die ab 15. März geltende Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen zurückzunehmen.

Wieder einmal die Ersten: AfD mit Antrag gegen eine Impfpflicht

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland hat als erste Fraktion einen förmlichen Antrag gegen eine gesetzliche COVID-Impfung eingereicht. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung darin auf, „von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Virus SARS-CoV-2 Abstand zu nehmen.“ Die „unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2“ sei unverhältnismäßig, so die Antragssteller. Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, die ab 15. März geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufzuheben.

Körperliche Unversehrtheit und kaum Fremdschutz: AfD begründet Antrag vielseitig

Die Fraktion begründet ihren Antrag dabei unter Hinzuziehung verschiedener Aspekte. Zum einen müsste eine Impfung, die zur Pflicht wird, „der bevölkerungsmedizinischen Prävention dienen“, beispielsweise wenn durch diese „die Ausrottung eines Keims“ erreicht werden könnte. Da dies mit der vorhandenen Impfung nicht erfolgen könne, sei eine generelle Impfpflicht „verfassungsrechtlich nicht zulässig“. Zudem wird im Antrag auf die Problematik des abnehmenden Impfschutzes nach wenigen Wochen sowie der möglichen Weitergabe von SARS-CoV-2 auch nach der Impfung hingewiesen. Auch geimpfte Personen könnten „trotz Impfung immer noch selbst am Virus SARS-CoV-2 erkranken und versterben“, gerade auch aufgrund des nachlassenden Impfschutzes. „Eine Pflicht zu permanentem „Dauer-Boostern“ ist unverhältnismäßig.“, schreiben die Antragssteller. Ebenso weist die AfD in ihrem Antrag auf Artikel 2 Absatz 2 GG, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, hin. Das Wertesystem des Grundgesetzes gehe vom Recht jedes Einzelnen aus, selbst zu entscheiden, „welche gesundheitlichen Risiken er eingehen möchte und welche vorsorglichen Behandlungen er auswählt“. Gerade bei gesunden Personen sei es unverhältnismäßig, eine „Impfung zum Selbstschutz“ aufzunötigen.

Ausbau der Krankenhauskapazitäten als milderes Mittel

Die Impfpflicht, fassen die Antragssteller zusammen, sei nur legitim, „wenn kein milderes Mittel in Betracht käme, welches in gleicher Weise geeignet wäre, einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken.“ Jedoch gebe es ein milderes Mittel: Den Ausbau der Krankenhauskapazitäten und die Stärkung des Gesundheitswesens. Doch selbst an diesem Punkt sieht die Bundesregierung nach eigener Aussage keinen Handlungsbedarf: „Im Hinblick auf die bestehenden Reservekapazitäten im Rahmen der 7-Tage-Notfallreserve sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf, den Ausbau weiterer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu fördern.“ Eine Impfpflicht, so im Antrag festgeschrieben, würde sogar dafür sorgen, dass im Gesundheitswesen tätige Mitarbeiter diesen Arbeitsbereich verlassen und dies „die Anzahl der belegbaren Intensivbetten noch zusätzlich vermindert.“ Besser sei es, neue Kräfte anzuwerben und das Gesundheitswesen so zu stärken. Die Bundesregierung habe solche Maßnahmen in der Vergangenheit nicht in ausreichendem Maße getroffen.

Nebenwirkungen der Impfung werden thematisiert

Zum Ende des Antrags bezieht die AfD-Fraktion auch die möglichen Impfnebenwirkungen ein. Alle Risiken, die mit einer Impfung einhergehen, müssten miteinbezogen werden. Aufgeführte Zahlen verdeutlichen, dass es in nicht unerheblichen Zahlen zu Nebenwirkungen nach COVID-Impfungen kommen kann.  Der deutsche Rechtswissenschaftlicher Dietrich Murswieck sieht „in einer Impfpflicht einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie nach Art. 1 Abs. 1 GG. Begründet wird dies damit, dass mögliche Langzeitrisiken der neuartigen COVID-19- Vakzine noch nicht systematisch ermittelt werden konnten. So kämen massenhafte Impfungen einem „medizinischen Humanexperiment“ gleich“.

Alle Aspekte zusammengerechnet kommt der Antrag zum Ergebnis, dass eine allgemeine Impfpflicht gegen das Virus SARS-CoV-2 an der verfassungsrechtlichen Prüfung scheitere:

„Angesichts all dessen verbietet sich die Einführung einer gesetzlichen Regelung für eine generelle Impfpflicht gegen die COVID-19-Krankheit.“.

Den ganzen Antrag zum Nachlesen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000516.pdf

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