Wahlwiederholung in Berlin?

Das Berliner Verfassungsgericht deutet an, dass die Wahl in berlin wiederholt werden muss

Wahlbenachrichtigung

Berlins Verfassungsgerichtshof wird wahrscheinlich die Wahl zum Abgeordnetenhaus wiederholen lassen. Das Gericht wies auf schwerwiegende Fehler in der Vorbereitung sowie im Ablauf hin. Diese hätten die Integrität der Wahl verletzt. Somit könnte es bis Frühjahr 2023 zu Neuwahlen kommen. AfD-Fraktionschefin Brinker zeigte sich zufrieden mit der Positionierung des Gerichts.

Es ist in dieser Deutlichkeit ein Paukenschlag und eine heftige Schlappe für den SPD-geführten Berliner Senat: Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss aller Wahrscheinlichkeit nach wiederholt werden. Dies deuteten die sieben Richter des Berliner Verfassungsgerichtshofs am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung über mehrere Klagen gegen das Wahlergebnis vom 26. September 2021 an. Insgesamt wurden 35 Einsprüche gegen die Wahl erhoben. Unter anderem klagten die AfD und „Die Partei“.

Ungenügend Wahlkabinen und Stimmzettel

Die Präsidentin des Gerichtshofs Ludgera Selting bescheinigte der Wahl schon in der Vorbereitung eklatante Mängel, durch welche die Integrität des Wahlergebnisses „erheblich beschädigt“ worden sei. So habe es für weniger als 40 Prozent der Wahlberechtigten Wahlkabinen gegeben, auch seien in fünf Stimmbezirken nicht genügend Stimmzettel vorhanden gewesen. In Summe seien die Wahllokale 83 Stunden während der Wahlzeit geschlossen und 350 Stunden nach 18 Uhr geöffnet gewesen. Auch seien nicht zulässige Kopien der Wahlzettel angefertigt worden.

Die Verfassungsrichter gaben sich zudem überzeugt, dass die dokumentierten Wahlpannen nur die Spitze des Eisbergs seien. Zusammenfassend sei daher eine Beeinflussung der Sitzverhältnisse möglich und somit „eine Wiederholung der vollständigen Wahl in allen Wahlkreisen“ geboten. Nur so könne die Integrität des Wahlergebnisses und damit das Vertrauen in die Demokratie gewahrt werden. Sollte das Gericht bei dieser Einschätzung bleiben, müsste die Berliner Abgeordnetenhauswahl bis Ende März 2022 wiederholt werden. Auch die Bezirksverordnetenwahl wäre hiervon betroffen. Über die Gültigkeit der zeitgleichen Bundestagswahl in Berlin entscheidet jedoch der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages.

AfD-Fraktionsvorsitzende fordert Rücktritt von Innensenator Geisel

Die Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker begrüßte die Positionierung des Gerichts: „Es ist auf jeden Fall ein guter Tag für die Demokratie hier in Berlin“, so Brinker. Für Senat und SPD-Führung sei dies eine „unglaubliche Klatsche“. Als Konsequenz forderte sie den Rücktritt von Innensenator Andreas Geisel (SPD). Brinker rechnet mit einer kompletten Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im Frühjahr 2023. Dies sei im Sinne der AfD und auch im Sinne der Berliner.

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