Illegal? Yasmin Fahimi (SPD) kassiert doppelt

Die SPD-Politikerin Yasmin Fahimi will anscheinend nicht auf zwei Gehälter verzichten

Yasmin Fahimi (SPD) - Doppeltes Gehalt

SPD-Politikerin Yasmin Fahimi wurde am 9. Mai zur neuen DGB-Vorsitzenden gewählt. Da sie bislang ihr Bundestagsmandat nicht niedergelegt hat, bezieht sie nun ein doppeltes Gehalt durch eine bezahlte Lobbytätigkeit. Dies ist laut Abgeordnetengesetz jedoch verboten.

Als „Partei der kleinen Leute“ stellt sich die SPD bisweilen gerne dar. Doch Beispiele aus den Reihen der Genossen belegen immer wieder deren Abkassier-Mentalität. Jüngst wurde bekannt, dass die ehemalige Staatssekretärin Yasmin Fahimi trotz der Wahl zur neuen DGB-Vorsitzenden in ihrer Funktion als SPD-Bundestagsabgeordnete weiterhin die vollen Diäten von 10.083 Euro bezieht. Als DGB-Chefin kassiert sie nun zusätzlich 10.000 Euro.

AufNachfrage einer großen Tageszeitung kündigte eine DGB-Sprecherin an, dass Fahimi ihr Bundestagsmandat zum 30. Juni ablegen werde. Bis dahin sei sie als Abgeordnete vorübergehend beurlaubt. Jedoch existiert eine solche Regelung für Mitglieder des Bundestages nicht: Laut Bundeswahlgesetz kann ein Bundestagsabgeordneter seine Tätigkeit nur durch eine Mandatsverzichtserklärung einstellen. Diese erfolgte bis dato nicht.

Linke Doppelmoral und offener Rechtsbruch?

Die doppelte Tätigkeit bei DGB und Bundestag zeugt nicht nur von grenzenloser Doppelmoral angesichts der SPD-Mantras von sozialer Gerechtigkeit und Lobby-Kontrolle, sie ist allem Anschein nach auch illegal: Laut Paragraph 44a Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes ist die bezahlte Interessenvertretung neben gleichzeitiger Ausübung des Bundestagsmandats verboten. Unklar ist lediglich, ob und mit welcher Strafe ein derartiger Verstoß sanktioniert würde.

Lange Liste von Finanzaffären bei SPD-Spitzenpolitikern

Finanzskandale stellen bei der SPD bei weitem kein seltenes Problem dar. Einige Spitzenpolitiker der Partei gerieten in jüngerer Vergangenheit durch dubiose Lobbytätigkeiten und Geldgeschäfte in die Schlagzeilen. Beispiele hierfür sind etwa der Tönnies-Beraterskandal um Sigmar Gabriel, die umstrittene Gazprom-Beschäftigung von Altkanzler Gerhard Schröder oder die Honorar-Affäre des damaligen Kanzlerkandiaten Peer Steinbrück. Bis heute nicht vollständig aufgeklärt sind die mutmaßlichen Verwicklungen von Bundeskanzler Scholz in den Cum-Ex-Skandal.

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