Millionenfache Remigration? Eine Aufarbeitung.

Eine umfangreiche Aufarbeitung zur Medienkampagne rund um das Thema Remigration

Sebastian Münzenmaier - Millionenfache Remigration

Seit Monaten erlebt die AfD als Oppositionspartei steten Zulauf, die Umfragewerte stiegen rasant. Kein Wunder also, dass Regierung und Medien den Kampf gegen die Opposition eskalieren. Aufhänger derzeit ist das Schlagwort der „Remigration“. Um diesen Begriff herum entfacht der Altparteienkomplex eine absurde Diffamierungskampagne zur Manipulation der öffentlichen Meinung. Doch Fakten und Wahrheit sehen – wie immer – anders aus. Eine Aufarbeitung.

Der Correctiv-Skandal als Initialzündung für die Kampagne gegen die Opposition

Die Kampagne begann mit der konstruierten Erzählung der u.a. direkt mit Regierungsmitteln ausfinanzierten Aktivistengruppe „Correctiv“. Dieser Vorgang ist insoweit weithin bekannt. Übrig blieb von dieser aufgeblasenen Inszenierung kaum etwas. Mittlerweile häufen sich auch die Klagen gegen diese „Berichterstattung“. Weder handelte es sich um ein Geheimtreffen, noch um ein Treffen der AfD. Und auch die Wiedergabe der Inhalte der Tagung seitens der Correctiv-Aktivisten kann als mindestens kreativ bezeichnet werden.

Seinen Auftrag hat die Aushilfs-Stasi jedoch erfüllt: Das Märchen von dem Geheimtreffen und das dick aufgetragene Framing waren der Startschuss für eine groß angelegte Manipulationskampagne, deren Ziel es ist, Andersdenkende und die Opposition zu verunglimpfen. Selbst eine Beteiligung oder Vorabwissen des sogenannten „Verfassungsschutzes“ ist mittlerweile nicht ausgeschlossen, auch wenn dies bisher noch dementiert wird.

Medien: Willfährige Kampagnenmitläufer statt „Wachhund der Öffentlichkeit“

Wenig verwunderlich stieg fast die gesamte deutschsprachige Presselandschaft gleich mit auf. Dass man dort nur noch phrasenhaft einen Anspruch auf objektive Berichterstattung hat, ist ebenso bekannt wie die einseitige Ausrichtung der meisten Presseorgane.

Die angebotenen Bröckchen und Schlagworte von angeblichen Plänen zu Deportationen, Vertreibung und Ausbürgerung waren zu verlockend, um nicht dem unbedeutendsten Lokalreporter noch das Gefühl zu geben, hier einer großen Story nachzujagen.

Und wenn schon die vermeintlichen „Rechercheergebnisse“ nichts mehr hergeben, dann stürzen sie sich auf einzelne Halbsätze von AfD-Abgeordneten. Ich sprach in einer Bundestagsrede bezogen auf islamistische Großdemonstrationen in Deutschland unter anderem den Satz Die Losung der Stunde lautet Remigration. Und zwar millionenfache Remigration.

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Für Altparteien und Presse sind diese Sätze nun der letzte Strohhalm, das gegen die AfD und alle anderen Oppositionellen aufgebaute Kartenhaus der angeblichen Unrechtspläne aufrecht zu erhalten. Man überbot sich nun in Alarmismus und Diffamierung. Kein Vergleich war zu weit hergeholt, keine Verdrehung und Verzerrung war zu billig.

Millionenfache Remigration gehe ja quantitativ gar nicht, ohne rechtsstaatliche Grundsätze zu verletzen. Gar Deutsche mit Migrationshintergrund zu vertreiben, „deutsche Staatsbürger in fünfter Generation“ oder gar Deutsche ohne Migrationshintergrund, das sei der Plan. Kein Unfug war zu billig herbeigelogen, um die Kampagne nicht aufrecht zu erhalten. Aber lassen Sie sich nicht in die Irre führen, denn diese Behauptungen sind schlicht falsch.

Tatsachen wider die Diffamierung: Remigration und Zahlen

Medien und Altparteien sprechen bei dem Wort „Remigration“ davon, hiermit seien die rechtsstaatswidrige oder gar gewaltsame „Deportation und Vertreibung“ gemeint. Schon das ist falsch und bewusst gelogen. Überhaupt spielt Zwang hierbei eine nachgeordnete Rolle und unterliegt – wie jedes staatliche Zwangshandeln – dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Mit dem Schlagwort der „Remigration“ ist in Wahrheit ein umfangreiches Maßnahmenpaket gemeint, um die katastrophale Zuwanderungspolitik vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen. Dadurch wird nichts anderes getan, als für politische Probleme –  die seit Jahrzehnten Gegenstand heftigster Debatten sind – einen alternativen Lösungsansatz zu wählen.

Aber zunächst zu der aktuellen medialen Verzerrung, von „millionenfacher“ Remigration könne gar nicht die Rede sein. Weder wäre dies zeitlich möglich, noch gäben das die Zahlen der Betroffenen dieser Maßnahmen her. Eine genauere Betrachtung findet durch „Medienschaffende“ freilich nicht statt.

Zu betrachten sind also die relevanten Adressatengruppen einer forcierten Rückwanderung. Dabei handelt es sich keineswegs deutsche Staatsbürger oder um bestens integrierte Ausländer. Wer das behauptet, der lügt.

Vielmehr handelt es sich solche Personengruppen, die bereits heute maßgebliche Adressaten von ausländerrechtlichen bzw. aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen sind.

Remigration – Wer ist gemeint?

1. Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 hielten sich ca. 304.000 vollziehbare ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf (Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Aktuellere Zahlen findet man in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der ehemaligen Bundestagsfraktion der Linken. Demnach wären zum Stichtag 31. Oktober 2023 insgesamt 250.749 Personen ausreisepflichtig. Bei der Mehrheit handelt es sich um Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Geduldet sind davon 201.084 Personen und ganze 49.665 sind ohne Duldung. Allein nach der gegenwärtigen Fakten- und Rechtlage betrifft dies also bereits eine Viertelmillion Menschen.

2. Umkehr in der Asylpolitik: Über 3 Millionen mit „Schutzrecht auf Zeit“

Eine weitere zahlenmäßig enorm große Gruppe betrifft solche Ausländer, die im Wege des Asylrechts nach Deutschland einreisen. Hier fordert die AfD bereits seit Jahren eine Umkehr und eine Rückkehr zu Recht und Gesetz, zu Kontrolle und Steuerung. Eine Politik, die wirklich akut Schutzbedürftigen zeitweise hilft, aber nach der „Asyl“ kein Zauberwort mehr ist, für eine millionenfache (!) Zuwanderung, die jedem Erdenmenschen freien Zugang sowie Vollverpflegung in unserem Land gewährt.

Gemäß einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes hielten sich zum Stichtag rund 3,1 Millionen Menschen in Deutschland auf, die sich zwecks ihres Aufenthaltes auf humanitäre Gründe berufen.

Die größten Gruppen sind dabei Syrer, Iraker, Afghanen und derzeit natürlich Flüchtlinge aus der Ukraine. Wenn man nun aber das Asylwesen als ein Schutzsystem auf Zeit betrachtet – und eben nicht als ein allgemeines Umsiedlungsinstrument bzw. Einwanderungsrecht auf Ewigkeit – so entfällt irgendwann fast jeder dieser Aufenthaltsberechtigungen. Konsequenz: Diese Personen müssen unser Land wieder verlassen und in ihre Heimat zurückkehren, aus der sie nur geflohen sind, weil dort akut ihr Leben bedroht war.

Allein diese Gruppe betrifft gleich mehrere Millionen Menschen. Nichts daran ist „verfassungswidrig“, das Asylrecht wieder als einen Schutz auf Zeit zu etablieren.

3. Straffällige Ausländer

Bekannt ist, dass weite Teile unserer Presselandschaft großes Mitleid und Nachsicht mit Straftätern und Kriminellen haben. Insbesondere solche, die nichtdeutschstämmig sind, können sich selbst bei schweren Straftaten des medialen und oft justiziellen Wohlwollens sicher sein. Es besteht allerdings kein Anspruch seitens Straftäter auf solch breites Wohlwollen, auch nicht von Verfassung wegen.

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland insgesamt 647.374 Personen rechtskräftig verurteilt. Davon hatten ca. 238.700 Personen keine deutsche Staatsbürgerschaft. Zwar können schon jetzt Ausländer bei Verurteilung wegen bestimmter Straftaten ausgewiesen werden, doch in der Realität agieren die Behörden zaghaft und die politischen Verantwortlichen denken noch nicht einmal daran, die Zügel in diesem Bereich anzuziehen.

Die AfD ist schlicht der Meinung, dass mit weniger Nachsicht mit Ausländern umzugehen ist, die nach Deutschland einreisen und unser Gastrecht demgemäß danken, hier mit nicht unerheblichen Straftaten aufzufallen. Es ist auch vielen Bürgern nicht zu vermitteln und allgemein unzumutbar, uns Deutsche und die vielen gut integrierten und rechtstreuen ausländischen Mitbürger zu zwingen, diese Leute weiter in unserer Mitte zu dulden.

Gleiches gilt für solche Menschen fremder Staatsbürgerschaft, die zwar keine schweren Straftaten begehen, aber ständig, notorisch und völlig unbelehrbar die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen oder durch Intensivtätertum auffallen. Ausländer, die unsere Rechtsordnung beharrlich mit Füßen treten, verlachen und dagegen verstoßen, haben ihr Gastrecht schlicht verwirkt.

Dies dürfte eine Selbstverständlichkeit sein. Und auch den vielen rechtstreuen Ausländern aus dem Herzen sprechen. Denn diese werden wohl nach Deutschland ausgewandert sein, weil ihnen unser Land und unsere Ordnung ja gerade am Herzen liegen und sie an dem geordneten Lauf der Dinge in Deutschland partizipieren wollten.

4. Ausländerextremismus und Islamismus

Meine von der Presse nun immer wieder herangezogene Bundestagsrede hatte einen ganz konkreten Anlass: Den offenen Ruf nach einem islamistischen Kalifat, vorgetragen aus tausenden und zehntausenden Kehlen auf unseren Straßen im Herbst 2023.

Ganz offenkundig besteht ein akuter Handlungsbedarf im Bereich des Ausländerextremismus. Insbesondere hinsichtlich des politischen Islam und des handfesten Islamismus haben die Ereignisse im Herbst 2023 gezeigt, dass die bestehende Politik der falschen Toleranz regelrechte Gegengesellschaften haben gedeihen lassen, die grundsätzlich rückzubauen sind und darüber hinaus ein ganz erhebliches Gefährdungspotenzial für unser Land darstellen.

Eng verbunden ist dies mit subversiven ausländischen Gruppierungen, die bisweilen gar unmittelbar von ausländischen Regierungen gesteuert und eingesetzt sind, um deren Interessen in unserem Land durchzusetzen. So gehören allein der aus der Türkei staatlich gesteuerten islamischen Religionsanstalt „DITIB“ rund 850 Moscheevereine an. Das sind statistisch gesehen fast drei auch politisch aktive Zentren pro Bundestagswahlkreis, in denen nach Angaben der DITIB selbst rund auf 800.000 Menschen mindestens mittelbar mit fremdstaatlicher Propaganda eingewirkt wird.

Diese sogar fremdstaatlich gesteuerte Einwirkung auf unser Land kann im Sinne des sozialen Friedens durch eine souveräne und heimatorientierte Politik so nicht länger hingenommen werden.

5. Auswanderung aus den Sozialsystemen

Nicht hinzunehmen ist ferner die enorme Anzahl an ausländischen Sozialhilfeempfängern. Allein im Jahr 2022 wurden mindestens 15,4 Milliarden Euro für ausländische Sozialleistungsbezieher aufgewendet.

Dies stellt eine solch enorme Fehlpolitik dar, die niemandem zu vermitteln ist, der bei Verstand ist. Selbst „für die CDU ist schon lange klar: Eine gezielte Zuwanderung von EU-Bürgern in die deutschen Sozialsysteme darf es nicht geben“. Wenn das für die CDU bereits bei EU-Bürgern problematisch war oder noch ist, dann wird es erst recht kaum verfassungswidrig sein, eine Einwanderung in einen umlagefinanzierten Sozialstaat aus Afrika oder dem Orient für (allein mathematisch) höchst problematisch zu erachten – und politisch umzusteuern.

Nach offiziellen Zahlen sind von mehreren Millionen Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. dem Bürgergeld bereits knapp die Hälfte Ausländer. Es ist zum Schutz des Sozialstaates als solchem – übrigens selbst ein hoher Verfassungswert und Staatsprinzip –  also völlig legitim, eine migrations- und sozialpolitische Wende auch im Wege des Aufenthaltsrechtes anzugehen.

Dass hiervon nicht solche Ausländer gemeint sind, die bloß aufgrund einer nichtverschuldeten Notlage wie etwa Arbeitsunfällen usw. auf den Sozialstaat angewiesen sind, das versteht sich von alleine. Zumindest dann, wenn man sich einer oppositionellen Haltung in der Migrationspolitik neutral nähert und nicht mit dem Ziel, diese aus aktivistischem Eifer zu diffamieren.

6. Fazit

Es offenbart sich also: Der Kreis potenzieller Adressaten von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ist tatsächlich groß. Und er geht selbstverständlich über jene Zahl hinaus, derer die allein nach geltender Rechts- und Faktenlage vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Remigration und die Durchführung – Wie soll das gehen?

Wie bereits gesagt: Das Framing von Remigration als eine Politik der Entrechtung, Vertreibung und Deportation ist eine bewusste Diffamierung und Lüge zur Manipulation der Öffentlichkeit und zur gezielten Bekämpfung politischer Gegner. Es ist dies im Grunde eine Aufhetzung der Öffentlichkeit im wahrsten Wortsinne. Und die ersten Gewaltaufrufe durch erlauchte Kreise sind längst da, ohne nennenswerte Empörung.

Wie ausgeführt, meint „Remigration“ ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Es bezieht sich auch nicht auf einen abgrenzbaren Zeitraum, sondern es handelt sich um eine grundsätzliche politische Umkehr, die sodann dauerhaft umzusetzen ist.

Zusammenfassend lässt sich skizzieren, was hier zusammenwirkt und umzusetzen wäre:

  1. Im Rahmen dessen, was wir als Vorhaben der Remigration bezeichnen, ist zunächst der Zustrom der Einwanderung zu begrenzen. Und das sowohl durch politische (Stichwort: Anreizverringerung) als auch durch grenzpolizeiliche Maßnahmen sowie im Rahmen europäischer und internationaler Zusammenarbeit.

  2. Ferner ist im Ausländerrecht nachzubessern. Hier nutzen die derzeit Regierenden und ihr Komplex aus Medien und angebundener „Zivilgesellschaft“ einen billigen Taschenspielertrick, um jede Form anderer politischer Vorstellung zu diffamieren und zu kriminalisieren. Sie werten einfach jedes politische Handeln ihrerseits als direkten und unmittelbaren Ausfluss von Verfassungswerten. Daraus leiten sie dann ab, dass jede Kritik und jeder Alternativvorschlag ja verfassungswidrig sein muss. Wie durchschaubar!

    Dabei obliegt es gerade dem Regierungshandeln und den (veränderbaren) Parlamentsmehrheiten, politische Veränderung durch gesetzgeberischen Willen durchzusetzen. Auch im Ausländerrecht. So ist es kein unveränderliches Naturphänomen, die Hürden der Einbürgerung – wie die Ampel es unter einer extrem linken Ministerin Nancy Faeser tut – drastisch zu senken und die Hürden einer Ausweisung straffälliger Ausländer zu erhöhen.  Es ist Ausdruck eines politischen Willens. Und genau so kann es Ausdruck eines alternativen gesetzgeberischen Willens werden, diese Gesetze eben zu ändern und auch die Verwaltung hinsichtlich ihres Handelns und Ermessens anders auszugestalten.

  3. Demnach ist es auch ein fundamentaler Unterschied, ob etwas „gegenwärtig rechtlich“ oder „gegenwärtig rechtsstaatlich“ umsetzbar wäre. Die Verwaltung – die Ausländerbehörde etwa – ist an das Gesetz gebunden. Hat ein Amtshandeln keine Ermächtigungsgrundlage oder sind deren Tatbestände nicht erfüllt, kann die Behörde nicht rechtmäßig handeln: ihr Vorhaben ist gegenwärtig rechtlich nicht umsetzbar. Das bedeutet aber nicht, dass diese Maßnahme nicht nach dem zu ändernden Recht rechtsstaatlich umsetzbar wäre. Nur weil ein Gesetz anders ist, als das derzeitige, ist es nicht zwingend unrechtsstaatlich oder per se verfassungswidrig. Rechtswidrig ist es nur, wenn die Behörde wider das Gesetz oder ohne gesetzliche Ermächtigung handelt. Gesetze sind aber änderbar.

  4. Und so gibt es auch kein weltweit gültiges Menschenrecht auf Einwanderung und Aufenthalt nach und in Deutschland. Es verstößt auch nicht gegen die Menschenwürde, wenn etwa ein Chinese oder Nigerianer nicht ohne weiteres hier einreisen darf. Genauso wenig ist es nicht unvereinbar mit der Menschenwürde eines Deutschen, wenn ihn etwa der afghanische Staat nicht bereits nach fünf Jahren Aufenthalt zum Afghanen erklärt. Generell ist es so, dass der Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland nicht die Regel, sondern eine Ausnahme ist. Und diese Ausnahme bedarf stets und immer einer besonderen Regelung. Und es ist nun einmal Aufgabe des Gesetzgebers, diese Regeln festzulegen und bei Bedarf eben zu ändern. Und veränderbar ist sowohl das Aufenthaltsrechts wie auch die Einbürgerung sowie auch das Asylwesen gesetzlicher und sogar grundgesetzlicher Veränderung zugänglich ist. Der – veränderbare – gesetzgeberische Wille ist dabei stets Ausdruck der veränderten Parlamentsmehrheit. Und die entsteht, genau: Durch die demokratische Wahl des Souveräns, des deutschen Volkes.

  5. Zurückzuweisen ist ferner die bewusste Manipulation, das Konzept der Remigration mache Zwang und Gewalt zum seinem zentralen Instrument. Wer das behauptet, der lügt oder er ist völlig in Unkenntnis, wie staatliches Handeln funktioniert. So besteht bei vielen Beobachtern schon Nichtwissen dahingehend, dass eine Abschiebung – also die zwangsweise Vollstreckung der Ausreisepflicht – nur das letzte Mittel einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ist.

    Die Diffamierungen unserer politischen Gegner zeichnen das Bild, als würden nach Vorstellung der Opposition rechtschaffende ausländische und sogar deutsche Mitbürger alsbald aus ihrer Wohnung oder gar aus ihrem Gewerbebetrieb herausgeprügelt und in Abschiebehaft genommen. Welch eine niederträchtige Verzerrung und Vergiftung des politischen Diskurses.

    Das Konzept der Remigration fußt auf der Überzeugung der Wesentlichkeit von Heimat und eigener Identität. Das heißt, es wird generell auch die Heimat fremdstämmiger geschätzt und das Konzept der Umsiedlung und Wanderung ganzer Volksmassen quer über den Erdball abgelehnt. Weil dieses das Heimatrecht aller Menschen der Erde zur Disposition stellt.

    So sind auch seitens staatlicher Stellen der Bundesrepublik Anreiz- und Unterstützungssysteme denkbar, Ausländern mit wenig Bleibeperspektive oder einem sodann ohnehin vermindertem Bleibeinteresse die Rückkehr in die Heimat zu erleichtern.

    Dies geschieht letztlich in Kooperation mit dem Herkunftsstaat. Bislang fördert die Bundesrepublik das Ausland mit Milliardenzahlungen, ohne nennenswerte Gegenleistung oder Nutzen für unser Land. Hier bestehen zahlreiche Möglichkeiten, im Sinne der Remigration für eine bessere Zukunft und lebenswerte Perspektiven vor Ort zu sorgen. Gleichzeitig bestehen Sanktionsmöglichkeiten, wenn diese Staaten die Kooperation verweigern, etwa der „Visa-Hebel“ uvm.

    Wird ein Ausländer dann doch ausreisepflichtig, so wird dieser keineswegs umgehend abgeschoben, also zwangsweise außer Landes verbracht. Vielmehr erfolgt ein übliches verwaltungsrechtliches Verfahren, samt Anhörung und Rechtsbehelfsbelehrung usw.

    Ist die Maßnahme dann bestandskräftig, hat der Betroffene eine angemessene Frist, um alle Angelegenheiten zu regeln – samt der erwähnten Wahrnehmung von Unterstützungsleistungen. Nur die wenigsten Verwaltungsakte werden für sofort vollziehbar erklärt, so auch im Ausländerrecht. Ein Anspruch indes darauf, dass sich die ausländerrechtliche Lage niemals ändern wird, die besteht nicht. Gerade dann muss mit der Änderung der Rechtslage gerechnet werden, wenn der Bundestag die entsprechenden Gesetzesänderung bereits beschlossen hat.

  6. Es ist grundsätzlich von der Rechtstreue der ausländischen Bürger auszugehen. Daher ist anzunehmen, dass diese sich auch im Zuge eines solchen Verfahrens rechtstreu verhalten und der behördlichen Aufforderung zur Ausreise pflichtgemäß nachkommen werden. Nur dort, wo sich diesem rechtsstaatlichen Gang der Dinge verweigert wird, ist der entsprechende Verwaltungszwang durchzusetzen. Und zwar stets nach Recht und Gesetz und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.

Die Opposition lässt sich nicht mundtot machen!

Die durchsichtige Medienkampagne flankiert vom hysterischen Geschrei der Altparteien hat letztendlich nur das eine Ziel, politische Opposition zur Politik der offenen Grenzen zu kriminalisieren und auszugrenzen. Kritische Bürger und Politiker sollen mundtot gemacht werden und missliebige Meinungen ins gesellschaftliche Abseits gedrängt werden.

Doch wir werden uns davon nicht in die Irre führen lassen. Die AfD ist eine Rechtsstaatspartei und wird auch weiterhin im Interesse der Bürger dieses Landes für einen legitimen und längst überfälligen Kurswechsel in der Migrationspolitik kämpfen. In ihrem Wahn fällt den Altparteien nicht mal auf, wie sehr sie das Land spalten, einen Keil in die Gesellschaft treiben und damit auch der Demokratie schaden. Wir sind guter Dinge, dass diese dafür bei den Wahlen im Jahr 2024 einen Denkzettel bekommen werden.

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