Auch etwas mehr als ein Jahr nach der schrecklichen Flutkatastrophe mit 186 Opfern und vielen Bürgern, die Haus, Hab und Gut durch die Wassermassen verloren haben, schleppt in den betroffenen Gebieten der Wiederaufbau.
Um die Betroffenen zu unterstützten hat der Bund einen Wiederaufbau-Fonds initiiert, der mit einem Volumen von 30 Milliarden Euro dabei helfen soll, den Aufbau zu unterstützen. Doch die Mittel aus dem Wiederaufbau-Fonds fließen nur spärlich. Grund ist vor allem, dass für die einzuholenden Leistungen, wie etwa der allgemeinen Planung, Beauftragung von Handwerkern, Bearbeitung von Anträgen etc. deutlich mehr Zeit benötigt wird, als gedacht. Die Auftragsbücher der Handwerker sind voll und selbst, wenn man welche findet, gibt es Lieferengpässe bei den benötigten Baustoffen. Zudem explodieren auch noch die Baukosten.
Und um die Mammutaufgabe des Wiederaufbaus -der von vielen auch als Jahrhundesaufgabe bezeichnet wird – unter diesen Bedingungen zu stemmen, haben wir aktuell eine Frist, die im Juni 2023 endet. Jene, die alles verloren haben und ihre Anträge bis dato nicht einreichen, hätten aktuell einfach Pech gehabt und das, obwohl die Betroffenen am schleppenden Aufbau keinerlei Schuld haben.
Es sollte also eigentlich überhaupt keine Frage sein, diese Frist zu verlängern. Doch die Politik stellt sich bisher quer. Ein unglaublicher Schlag ins Gesicht aller Menschen, die Opfer dieser schrecklichen Ereignisse geworden sind. Während unbürokratisch Geld in alle Welt verschickt wird, müssen die Opfer der Flut nahezu darum betteln, dass Ihnen die Altparteien wenigstens die Fristen bereits bewilligter Gelder verlängern. Während die AfD „Deutschland zuerst“ fordert, wird an solchen Beispielen deutlich, dass das Credo der Altparteien inzwischen „Deutschland zuletzt“ zu sein scheint.
Die AfD wird Flutopfer von 2021 nicht im Stich lassen. Wir haben daher beantragt die Frist zunächst um ein Jahr zu verlängern. Sollte man in einem Jahr feststellen, dass die Frist nicht reicht, wird die AfD auch eine weitere Verlängerung beantragen.
Dies ist wohl das Minimalste, dass man den Bürgern in den betroffenen Gebieten schuldig ist.