Der Bundesrechnungshof hat die Pläne der Ampelregierung zur Finanzierung der Gaspreisbremse hart kritisiert. Der Finanzierungsvorschlag, so die Beamten, sei verfassungswidrig. Aus dem Scholzschen Doppelwumms wird ein Doppelmurks. Die Opposition kritisiert das Vorgehen der Ampel, die Bürger müssen für das Versagen von SPD, Grünen und FDP bezahlen.
Hammermeldung aus Berlin!
Der Bundesrechnungshof hält den von der Ampel vorgelegten Finanzierungsvorschlag des 200-Milliarden-Euro teuren Abwehrschirms zur Senkung der Energiepreise für verfassungswidrig. Die Kritik der Prüfstelle ist dabei vielschichtig und detailreich. Zum einen verstärke die „Etatisierung der Mittel in einem Sondervermögen die bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans“, so der Bunderechnungshof in seinem Bericht für den mächtigen Haushaltausschuss im Bundestag. Zudem könnten die Maßnahmen „ebenso gut und ohne Verlust an Wirksamkeit schuldenregelkonform im Bundeshaushalt abgebildet und finanziert werden.“ Sachliche Gründe für die Finanzierung der Gaspreisbremse außerhalb des bestehenden Haushalts lägen nicht vor.
Bundesrechnungshof: Mittel für 2023 und 2024 werden bereits 2022 eingesetzt
Als Hauptkritikpunkt formuliert die Bundesbehörde, dass sich der Bund bereits in diesem Jahr finanzielle Mittel sichern wolle, die zu einem Großteil erst in den kommenden zwei Jahren gebraucht werden. Unklarheit herrsche über den Zeitpunkt und die genaue Verwendung der Finanzen. Weder lägen Wirtschaftsplanentwürfe für dieses und kommendes Jahr noch eine Finanzplanung für 2024 vor, so die Bundesbehörde kritisch. Statt einer pauschalen Bewilligung von Krediten im Rahmen von 200 Milliarden Euro müsste regelmäßig eine Einschätzung der Lage vorgenommen werden, um darauf angemessen zu reagieren. In der Praxis sollten die Abgeordneten also erst Mittel bewilligen, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt Klarheit darüber herrscht, dass die „außergewöhnliche Notsituation“ zur Aussetzung der Schuldenbremse Bestand habe. Jede andere Praxis sei nicht mit der Schuldenbremse und damit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Klatsche für Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)!
AfD: Bundesrechnungshof stützt Position der Opposition
Immer klarer wird: Der angekündigte Doppelwumms entwickelt sich immer mehr zum Doppelmurks!
Während die Regierungsparteien, allen voran die FDP, ihre Pläne gegen die Kritik verteidigen und als vorausschauende Haushaltspolitik verkaufen möchten, sieht sich die Opposition in ihrer Missbilligung des 200 Milliarden Pakets außerhalb des Haushalts bestätigt. Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärte in einer Pressemeldung, dass Notkredite nicht dazu genutzt werden könnten, um sie in eine Rücklage zu packen: „Denn wenn das Geld akut gar nicht benötigt wird, dann sind es per Definition keine Notkredite“, so Boehringer. Wie die Bundesbehörde sieht auch der 53-Jährige das Vorgehen der Ampel als verfassungswidrig an: „Die Notsituationsklausel der Schuldenbremse wird auf diese Weise missbraucht.“
Im Haushaltsauschuss und dem Berliner Plenum dürfte es zu lebhaften Diskussionen kommen. Könnte der Finanzierungsplan der Ampel für die Gaspreisbremse auf den letzten Metern scheitern? Die Bürger bleiben in Unsicherheit, da die Bundesregierung offenbar nicht fähig ist, verfassungskonforme Pläne zur Finanzierung vorzulegen. Ein Armutszeugnis.