Faeser will Vorratsdatenspeicherung

Nancy Faeser forciert die Vorratsdatenspeicherung. Auch für den Kampf gegen Rechts?

Nancy Faeser: Vorratsdatenspeicherung

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich laut Pressestimmen dafür ausgesprochen, dass die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder eingeführt wird. Zwar gibt die 52-Jährige an, damit pädophile Kriminelle in den Blick nehmen zu wollen, doch zu vermuten ist, dass die SPD-Politikerin den zuständigen Behörden ein weiteres Instrument im „Kampf gegen Rechts“ gegen politisch Unbequeme an die Hand geben möchte. Schließlich nimmt Faeser seit Amtsbeginn rechte Gruppierungen ganz besonders in den Blick.

Faeser: „Die Speicherung von Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich.“

Innenministerin Faeser hat gegenüber einer großen deutschen Wochenzeitung die schnelle Wiederkehr der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Wörtlich sagte sie: „Die Speicherung von Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich.“ In dem Zusammenhang machte sie auf Fälle von Missbrauch und Kriminalität durch Pädophile aufmerksam.

Doch gleichzeitig entsteht durch eine solche Forderung der Eindruck, dass Faeser daran mitwirken möchte, dass die Bürger gläsern werden. Neben der Vorratsdatenspeicherung soll es den Sicherheitsbehörden, wenn es nach der Bundesinnenministerin geht, ebenso ermöglicht werden, staatliches Hacking einzusetzen.

Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass Telekommunikationsanbieter gesetzlich verpflichtet werden, die Daten ihrer Kunden ohne nennenswerten Grund aufzubewahren, damit später Strafverfolgungsbehörden potenzielle Straftäter einfacher identifizieren können. Mit staatlichem Hacking soll laut Faeser vor allem die „aktive Gefahrenabwehr im Cyberraum“ vorangebracht werden.

Klar ist, dass die 52-Jährige den zuständigen Behörden weitere Befugnisse geben möchte. Konkret setzt sich die SPD-Ministerin für die Wiedereinführung der Mindestspeicherfrist, die seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2017 nicht mehr zum Einsatz kommt, ein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 20. September ein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung fällen.

Zu erwarten ist, dass der EuGH die deutsche Vorratsdatenspeicherungsregelung kippen wird. Doch die Innenministerin möchte offenbar für diesen Fall vorbereitet sein und entsprechende Alternativen erarbeiten. Denn in Faesers Ministerium wird darauf verwiesen, dass eine solche Regelung u.a. für die effektivere Eindämmung von sogenannter Hasskriminalität dringend geboten sei.

Möchte die Innenministerin die Vorratsdatenspeicherung gegen politisch Unbequeme einsetzen?

Damit wird schnell erkennbar, welches Gefahrenpotenzial ein Comeback der Vorratsdatenspeicherung unter der sehr linken SPD-Ministerin in sich birgt. Denn aufgrund zahlreicher Äußerungen Faesers kann die Vermutung angestellt werden, dass die Speicherung der Daten insbesondere gegen das rechts-konservative Spektrum verwendet werden könnte.

Denn unabhängig von Kriminalitätsstatistiken bekräftigt Faeser stets, dass für sie der Rechtsextremismus „die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie“ sei. Kritische Geister haben längst erkannt, dass unter dieses Schlagwort durch die linke Meinungshoheit auch bürgerlich-konservative Gruppierungen fallen können. Zu befürchten ist, dass die Innenministerin diesen durch die Vorratsdatenspeicherung das Leben nun noch schwerer machen möchte.

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