Die AfD-Bundestagsfraktion hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) abgemahnt. Grund dafür ist eine „Missachtung der Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts“. Im konkreten Fall war der Kanzler einer Frage des Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré (AfD) ausgewichen und hatte erklärt, die AfD sei „die Partei Russlands“. Bis zum 7. Oktober bleibt Scholz Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat Bundeskanzler Olaf Scholz abgemahnt. Das Schreiben dazu liegt vor, zudem verkündete die Fraktion den Vorgang auf ihren Social-Media-Kanälen. Scholz hatte am 6. Juli während einer Regierungsbefragung auf die Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré, warum die Erdgasleitung Nordstream 2 nicht genutzt werde, geantwortet: „Die AfD ist nicht nur eine rechtspopulistische Partei, sondern auch die Partei Russlands.“ Die eigentliche Frage beantwortete der 64-Jährige nicht. Die Fraktion sieht in der Antwort des SPD-Politikers eine Verunglimpfung und Herabwürdigung der Opposition sowie eine Missachtung der Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts.
Brandner: Scholz verletzt parlamentarische Rechte der Opposition
Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, legte in der Abmahnung ausführlich dar, weshalb die AfD-Fraktion ihre Rechte verletzt sieht. Auch wenn der Kanzler in seiner Antwort auf die Partei verwiesen habe, habe der SPD-Mann „unmittelbar den Fragesteller und dessen Fraktion diskreditiert.“ Weiter heißt es im vorliegenden Schreiben: „Objektiv unsachliche, herabwürdigende Antworten der Bundesregierung gegenüber der förmlichen Ausübung des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts verletzen den Grundsatz der Gewaltenteilung.“ Als Bundeskanzler sei Scholz dazu verpflichtet, dem „parlamentarischen Frage- und Informationsrecht“ nachzukommen, „allen politischen Strömungen gegenüber Ihre Pflichten gleichermaßen zu erfüllen und sich in Bezug auf unterschiedliche politische Richtungen neutral zu verhalten.“
Die „Verunglimpfung und Herabwürdigung der Opposition und damit des Parlaments“ sei „nicht nur eine verbale Grenzüberschreitung, sondern eine Verletzung der parlamentarischen Rechte“ durch den Bundeskanzler. Das Prinzip der Gewaltenteilung werde verletzt, wenn Scholz das Kontrollrecht des Parlaments „regelrecht dazu missbrauche“, unter Missachtung der geltenden Antwortpflicht eine „Oppositionspartei polemisch zu verunglimpfen“. Der 64-Jährige verletze „auch die verfassungsmäßigen Rechte der AfD-Bundestagsfraktion und des Parlaments“, so Brandner direkt an den Kanzler.
Scholz: Massiv unter Druck
Bis zum 7. Oktober um 12 Uhr bleibt Olaf Scholz Zeit, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Tut er dies nicht, drohen weitere rechtliche Schritte. Für den Bundeskanzler kommt die Abmahnung zur Unzeit, hat der SPD-Mann mit massiver Kritik an seiner dürftigen Regierungsbilanz und mit schlechten Umfragewerten zu kämpfen. Bei einem Bürgerdialog in Magdeburg wurde der 64-Jährige Ende August massiv ausgepfiffen, zudem kommen immer neue Details im Cum-Ex-Skandal ans Licht.