Die Bundesregierung hat in Berlin scharfe Eingriffsmöglichkeiten gegen eine Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Die neuen Regelungen gelten für Herbst und Winter und sollen ab dem 1. Oktober in Kraft treten. Die befürchtete FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen wird ebenso kommen wie die Möglichkeit für die Bundesländer, frisch Geimpfte und Genesene von der Maskenpflicht in Innenräumen zu befreien.
Ab 1. Oktober werden erneut verschärfte Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus in Deutschland gelten. Dies beschloss die Bundesregierung aus Mitgliedern der SPD, den Grünen und der FDP in Berlin. Grundlage für diese Entscheidung war der Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz, die Neuregelungen sollen bis zum 7. April gelten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich bei der Vorstellung zufrieden, die AfD kritisiert die neuerlichen Corona-Verordnungen scharf. Parlament und Bundesrat müssen dem neuen Infektionsschutzgesetz noch zustimmen.
Neue Corona-Regeln: FFP2-Maskenpflicht in Zügen und mögliche Personenobergrenzen
Das von der Ampelregierung beschlossene Regel-Paket sieht unter anderem eine bundesweit geltende Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Flugzeugen und Zügen des Fernverkehrs vor. Für Mitarbeiter und Kinder, die zwischen sechs und 14 Jahren alt sind, soll eine medizinische Maske ausreichend sein. Ebenso gilt im gesamten Bundesgebiet eine Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeheimen, dort ist vor dem Betreten zusätzlich ein negativer Testnachweis notwendig.
Zudem wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, abhängig des Infektionsgeschehens in zwei Stufen weitere Verordnungen zu beschließen. Zur ersten Stufe gilt eine Ausweitung der Maskenpflicht auf den Nahverkehr sowie öffentliche zugängliche Räume wie Restaurants und Cafés. Bei einer weiteren Ausbreitung des Virus kann die zweite Stufe in Kraft treten, wonach die Maskenpflicht ausnahmslos gilt und auch weitere Maßnahmen wie Mindestabstände, eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich sowie Teilnehmerobergrenzen möglich sind. In Schulen soll zudem eine Test- und Maskenpflicht ab der fünften Klasse möglich sein.
Ampel lobt sich selbst: FDP spricht von gutem und maßvollem Konzept
Die ursprünglich geplante Maßnahme, mit frischer Impfung, einem Genesenen-Status oder Negativ-Test eine Maskenbefreiung in Innenräumen zu erhalten, wurde vorerst zurückgestellt, kann jedoch durch die Länder selbstständig angeordnet werden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärte die harten Maßnahmen mit einer „heftigen Corona-Welle im Herbst“, sein Kabinettskollege Marco Buschmann (FDP) sieht ein Konzept, dass „gut, moderat und maßvoll“ sei. Anders als der Justizminister sehen es Teile der Wählerschaft: Allen voran die FDP hatte im Bundestagswahlkampf damit geworben, endlich für ein Ende der andauernden Corona-Restriktionen zu sorgen. Nach der erneuten Verschärfung der Regelungen sehen sich die Liberalen nun Hohn, Spott und Verärgerung in den sozialen Medien ausgesetzt.
AfD kritisiert neues Infektionsschutzgesetz: „Willkürlich und unnötig!“
Scharfe Kritik für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gab es aus den Reihen der Alternative für Deutschland. Deren Bundessprecher und Bundestagsfraktionschef Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla erklärten in einem gemeinsamen Pressestatement, dass sie die erneuten Maßnahmen strikt ablehnen. Weidel sprach von einer „Gängelung der Bürger mit unnötigen, widersinnigen und überflüssigen Maßnahmen.“ Deutschland brauche keine Maskenpflicht in Innenräumen sowie Fernverkehrsmitteln, dies habe die „Regierungsdelegation im Kanzlerflieger nach Kanada“ selbst unter Beweis gestellt. Die 43-Jährige warf der Ampel in diesem Zusammenhang Doppelmoral vor. Co-Bundessprecher Chrupalla ergänzte, dass die meisten Länder Europas die Corona-Maßnahmen bereits beendet hätten. Die Bundesregierung befinde sich auf einer „Geisterfahrt“, so der 47-Jährige, der die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes als weitere Fehlentscheidung der Bundesregierung bezeichnete. Die AfD werde im Bundestag und auf der Straße „für eine Politik im Interesse der Bürger“ einstehen.