AfD-Sieg gegen Merkel vor Gericht!

AfD klagt erfolgreich gegen Merkels Aussage, die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen "rückgängig zu machen"

Angela Merkel

Im Februar 2020 ist der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen der AfD, CDU und FDP zum thüringischen Ministerpräsidenten gewählt worden. Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) meldete sich daraufhin aus Südafrika und erklärte, dass das Ergebnis „unverzeihlich“ sei und „rückgängig gemacht“ werden müsse. Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass die Ex-Kanzlerin damit gegen ihre gebotene Neutralität verstoßen hat. Die AfD hatte gegen Merkels Äußerung und die Veröffentlichung auf den offiziellen Regierungsseiten geklagt.

Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit ihren Aussagen zur Thüringen Wahl im Februar 2020 ihre Neutralitätspflicht verletzt und damit gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen. So entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts in einem heute gesprochenen Urteil und gaben somit zwei AfD-Klagen statt. Die CDU-Politikerin hatte einen Tag nach der Wahl Thomas Kemmerichs mit Stimmen der AfD, CDU und FDP erklärt, dass die ein „einzigartiger Vorgang“ sei, „der mit einer Grundüberzeugung der CDU gebrochen habe“. Demnach dürfe die Partei keine Mehrheiten mit den Stimmen der AfD generieren.

Wahl müsse rückgängig gemacht werden: AfD klagt erfolgreich gegen Merkel Aussagen

Zudem nannte es die heute 67-Jährige „unverzeihlich“, dass Kemmerich mit den Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten gewählt worden war und das Ergebnis „rückgängig gemacht werden“ müsse. Es sein „ein schlechter Tag für die Demokratie“, so Merkel damals. Die Aussagen tätigte die Ex-Kanzlerin als Vorbemerkung „aus innenpolitischen Gründen“ auf einer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten. Mit den Aussagen und der Veröffentlichung auf den offiziellen Regierungswebseiten sah die AfD ihr Recht auf Chancengleicht im politischen Wettbewerb verletzt und klagte dagegen. Auch gegen die Veröffentlichung auf den Webseiten bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de ging die AfD vor. Die Karlsruher Richter gaben der Oppositionspartei nun Recht.

AfD wehrte sich schon öfter erfolgreich gegen Verstöße

Es ist nicht das erste Mal, dass die Alternative für Deutschland erfolgreich gegen Äußerungen von Regierungsmitgliedern vorgeht, die gegen ihr Neutralitätsverbot verstoßen haben. So ging die Partei schon gegen Aussagen vom ehemaligen CSU-Innenminister Horst Seehofer vor, ebenso gegen die der ehemalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU). Leider werden die Entscheidungen meist weit nach den Verfehlungen der Regierenden getroffen, bei Merkel fast zweieinhalb Jahre danach.

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