Das Bundesamt für Migration (BAMF) ist bislang dazu angehalten, anerkannte Flüchtlinge nach drei Jahren erneut zu überprüfen und einen Widerruf des Schutzstatus vorzunehmen, falls sich die Lage im jeweiligen Heimatland verbessert hat. Die neue Bundesregierung hält offensichtlich nichts von der Praxis des Widerrufsprüfverfahrens. Überprüfungen sollen nur noch anlassbezogen erfolgen, um unnötigen Stress für Flüchtlinge zu vermeiden.
Die Rechtslage nach Asylgesetz ist klar: Landet ein Flüchtling in Deutschland, muss drei Jahre nach der Ankunft eine Überprüfung seines Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration erfolgen. Geprüft wird, ob die Person weiterhin ein Recht auf Asyl hat und in der Bundesrepublik Deutschland bleiben darf. Hat sich in der Zwischenzeit die Lage im Heimatland verbessert, erlischt der Anspruch auf Asyl und die Person muss das Land wieder verlassen.
Praxis: Nur noch wenige Tausend Flüchtlinge werden überprüft
Wie eine deutsche Tageszeitung berichtet, sieht die Praxis mittlerweile ganz anders aus. Nur noch wenige Tausend Flüchtlinge würden überhaupt vom BAMF überprüft, von Januar bis April 2022 gab es gerade mal 17.000 Widerrufsprüfverfahren. Laut offizieller Begründung der Behörde sei diese geringe Zahl auf Corona und seine Auswirkungen zurückzuführen. Inoffiziell heißt es, würde die von der Ampelregierung angestrebte Änderung im Asylrecht schon jetzt umgesetzt. SPD, Grüne und FDP sehen vor, die Überprüfung des Schutzstatus nur noch „anlassbezogen“ vorzunehmen.
Ampel-Argumente: BAMF entlasten, Stress für Flüchtlinge reduzieren
Aus der Ampel werden allen voran zwei Argumente vorgetragen, um die bislang bestehende Praxis auszuhebeln und Flüchtlinge nur nach anlassbezogen einer Überprüfung zu unterziehen. Zum einen werde das Bundesamt massiv entlastet. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh spricht in diesem Zusammenhang von einem großen Arbeitsaufwand und einer Verzögerung der Entscheidungspraxis. Zum anderen erklären Befürworter, die Integration für Flüchtlinge werde erleichtert, da diese nach drei Jahren keine Abschiebung befürchten müssten. Lindh führte aus, es bedeute „unnötigen Stress für die Asylberechtigten.“ Ähnliches kritisierte auch schon die umstrittene Organisation „Pro Aysl“. Eine Integration werde durch die Prüfverfahren verhindert.
Aus für Widerrufsprüfungen? Dauerhafte Einwanderung für hunderttausende Flüchtlinge
Die Ampel setzt mit der schrittweisen Aussetzung der Widerrufsprüfungen eine gefährliche Duftmarke. Das deutsche Asylsystem ist darauf ausgelegt, zeitlich eingegrenzten Schutz zu gewähren. Werden Widerrufsprüfungen nur noch anlassbezogen durchgeführt und nicht mehr ernst genommen, könnten aus befristeten Asylberechtigten automatisch Einwanderer werden, die dauerhaft im Land bleiben. Eine Überprüfung sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein. Von Stress für die Flüchtlinge kann keine Rede sein.