Lambrechts Urlaubsflug doch nicht rechtens?

Berichten zufolge könnte der Urlaubsfug mit dem Hubschrauber von Christine Lambrecht rechtswidrig gewesen sein

Christine Lambrecht - Hubschrauberskandal

Die Helikopterflug-Affäre um Verteidigungsministerin Christine Lambrecht schlägt weiter hohe Wellen. Offenbar hatte das Ministerium auf Mediennachfrage teils widersprüchliche Angaben zu den Rechtsgrundlagen der Nutzung von Regierungsluftfahrzeugen für Angehörige gemacht. Hintergrund ist die Nutzung eines Regierungshelikopters durch Lambrechts Sohn für einen Urlaubsflug auf Sylt.

Die Kritik an Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht aufgrund des Helikopterfluges ihres Sohnes reißt nicht ab. Ein auf dem Instagram-Profil des Sohnes hochgeladenes Bild zeigt diesen im Regierungshubschrauber vor dem Start in Richtung Sylt – mit dem Verteidigungsministerium im Hintergrund.

Auf Anfrage einer großen deutschen Tageszeitung begründete Lambrechts Behörde den Privatflug zunächst mit der Richtlinie für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereiches. Diese Rechtsgrundlage regelt die Mitnahme von Begleitpersonen wie etwa Angehörigen bei Dienstreisen gegen die Zahlung einer Kostenerstattung.

Privatflug von Lambrecht-Sohn: Dreiste Ausnutzung von Amtsprivilegien

Das Problem hierbei: Lambrecht befand sich zum Zeitpunkt der Urlaubsreise ihres Sohnes bereits in Schleswig-Holstein für den Besuch eines Bundeswehr-Bataillons, von dem aus sie später mit dem Auto in den Urlaub auf Sylt fuhr. Somit scheint es also, dass Lambrechts Sohn eigens für den gemeinsamen Urlaub mit dem Regierungshubschrauber quer durch die Republik geflogen wurde. Dies allein wäre schon jenseits aller rechtlichen Fragen eine dreiste Ausnutzung von Amtsprivilegien auf Kosten des Steuerzahlers.

Damit jedoch nicht genug: Auf erneute Anfrage nannte das Verteidigungsministerium nun eine andere Rechtsgrundlage für den Skandal-Flug: Eine Dienstvorschrift innerhalb des Ministeriums regle den Mitflug in Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Lambrecht selbst sprach schließlich im ZDF-Mittagsmagazin von davon, den Kontakt zum Kind weiter aufrechterhalten zu wollen.

Urlaub mit 21-jährigem Sohn als „Kontakt zum Kind“?

Nicht nur ist es lebensfremd und juristisch grob falsch, den 21-jährigen Sohn als „Kind“ zu bezeichnen, wie es Lambrecht als Volljuristin im Interview tat. Ebenfalls erscheint es zweifelhaft, ob eine Auslegung der Dienstverordnung wirklich einen solchen Flug wie in diesem Fall ermöglicht. Schließlich nennt die infrage kommende Vorschrift lediglich die Familien unterstellter Bundeswehrangehöriger, jedoch nicht explizit Minister.

Zusammenfassend hat die Bundesregierung es somit bis dato versäumt, eine wasserdichte Rechtsgrundlage für den Flug des Ministersohnes anzugeben. Darüber hinaus scheint es nun so, als messe das Verteidigungsministerium hier mit zweierlei Maß. Sollte man seiner Darstellung glauben, stünde theoretisch jedem Bundeswehrsoldaten ein solcher Mitflug Familienangehöriger zu, was in der Praxis wohl kaum genehmigt werden würde. Einmal mehr zeigt sich in diesem Skandal beispielhaft die grenzenlose Doppelmoral einer abgehobenen Politikerkaste innerhalb der Ampelkoalition und der Altparteien.

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