Lambrecht-Sohn: Im Regierungs-Hubschrauber nach Sylt?

Der Sohn von Verteidigungsministerin Lambrecht soll Regierungshubschrauber für Urlaub genutzt haben

Sohn von Christine Lambrecht

Nach Informationen einer Nachrichten-Webseite soll der Sohn von Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) im Regierungshubschrauber in den Sylt-Urlaub geflogen sein. Dies ist rechtlich problematisch, da bei persönlichen Begleitungen der Minister ein Interesse des Bundes bestehen muss. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schweigt bislang.

Der Sohn von Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht soll in einem Regierungshubschrauber in den Sylt-Urlaub geflogen sein. So berichtet es eine große Nachrichten-Webseite. Auf seinem Profil auf der Foto-Plattform Instagram habe der 21-Jährige Bilder aus dem Cougar-Regierungshubschrauber hochgeladen und sei damit über die Ostertage nach Sylt geflogen. Schon als der Urlaub Lambrechts bekannt geworden war, hatte es Kritik gegeben. Eine Verteidigungsministerin habe in Krisenzeiten im Dienst zu sein, so die einhellige Kritik damals.

Flog Lambrecht-Sohn auf Steuerzahlerkosten allein nach Sylt?

Nun droht ein weiteres Nachspiel für die freien Tage auf der Urlaubsinsel. Auf dem Foto, auf das sich die Nachrichtenseite beruft, sei die Kabine des Regierungshubschraubers und im Hintergrund die Fassade des Bundesverteidigungsministeriums in Berlin zu sehen. Hochgeladen wurde es am 15. April auf dem Profil des Sohnes der Verteidigungsministerin.

Brisant dabei: Schon einen Tag zuvor soll Verteidigungsministerin Lambrecht nach Schleswig-Holstein gereist sein. Dort besuchte sie das Bataillon Elektronische Kampfführung 911 in Stadum und Bramstedtlund. Von dort aus soll sie dann nach Sylt weitergereist sein. Wurde ihr Sohn also extra in den Urlaub geflogen? Und das auf Steuerzahlerkosten?

Nutzung der Flugbereitschaft eigentlich Amtsträgern vorenthalten

Bislang heißt es aus dem Verteidigungsministerium, Lambrechts Sohn habe seine Mutter schon am 13. April begleitet. Laut des Verteidigungsministeriums-Sprechers habe die Bundesministerin den Mitflug ihres Sohnes am 8. April angemeldet und die Kosten übernommen. Die Folgen könnten trotzdem schwerwiegend sein. Die Nutzung der Flugbereitschaft ist hohen Amtsträgern wie dem Bundespräsidenten oder Bundeskanzler vorenthalten. Hinzu müssen offizielle Anlässe für eine Reise vorliegen. Auch bei Gästen oder Begleitungen muss stets ein Bundesinteresse vorliegen, dass im Fall des Sohnes der Bundesministerin bezweifelt werden könnte. Welche Folgen Bundeskanzler Olaf Scholz aus den Veröffentlichungen zieht, ist noch nicht bekannt.

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