Das Mainzer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Einbürgerung in Deutschland auch ohne gültige Ausweisdokumente möglich ist. Die Richter begründeten die Entscheidung mit einer „unverschuldeten Beweisnot“, in der sich ein Somalier befände.
Falls ein Migrant nicht in Besitz gültiger Ausweisdokumente ist, kann er trotzdem eingebürgert werden. Das Mainzer Verwaltungsgericht hat einem Somalier, der 2011 nach Deutschland gekommen und dessen Antrag auf Einbürgerung 2019 abgelehnt worden war, dieses Recht zugesprochen. Die Mainzer Richter begründeten ihre Entscheidung mit einer „unverschuldeten Beweisnot“, wie eine Deutsche Wochenzeitung berichtet.
Stadt Worms hatte Einbürgerung abgelehnt
Schon 2019 hatte der Migrant einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, diesen hatte die Stadt Worms aber abgelehnt. Die Entscheidung begründete das zuständige Gericht damals mit der nicht eindeutigen Identität des Mannes. Einen somalischen Pass erkannten Behörden nicht an, weitere verlässliche Dokumente zur Identitätsfeststellung lagen ebenso wenig vor. Zwar schrieben mutmaßlich enge Familienangehörige, die mittlerweile in Schweden und den USA eingebürgert wurden, Erklärungen, um zur Identitätsfindung beizutragen. Doch auch dies reichte den Behörden nicht aus.
Mainzer Verwaltungsgericht kassiert Entscheidung: „Unverschuldete Beweisnot“
Das Mainzer Verwaltungsgericht entschied nun anders. Laut den Richtern sei die Identität und Staatsbürgerschaft des afrikanischen Migranten ausreichend geklärt. Die Aussagen des Mannes ergäben ein „stimmiges Gesamtbild“, er befände sich „in einer unverschuldeten Beweisnot“. Besonders schwer wog die Erklärung des Onkels, der noch über einen alten somalischen Pass von vor 1991 verfügte.
Zeugen reichen: Deutschland kann Migranten auch ohne Dokumente einbürgern
Damit steht fest: In Deutschland können bzw. müssen Ausländerbehörden Migranten in bestimmten Fällen auch ohne Dokumente einbürgern. In Somalia herrscht schon länger Bürgerkrieg, daher erkennen deutsche Behörden grundsätzlich keine nach 1991 ausgestellten Pässe und Ausweise an, ebenso wenig Staatsbürgerschaft-Bescheinigungen der Botschaft in Berlin. Falls jedoch Zeugenaussagen für die Richter glaubwürdig sind, reicht dies nach dem Mainzer Urteil aus.