Lange wurde über sie gesprochen, nun ist sie endgültig im Hohen Haus in Berlin angekommen: Die allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19. Hatten die im Bundestag vertretenen Parteien im Wahlkampf noch einhellig betont, dass es keine Corona-Impfpflicht geben werde, ist mittlerweile eine einrichtungsbezogene Pflicht für das Kranken- und Pflegepersonal verabschiedet und weitere Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht in Planung.
In dieser Woche werden diese Anträge nun zum ersten Mal in Berlin beraten. Ob überhaupt einer der Vorschläge eine Mehrheit im Parlament finden wird, ist derweil fraglich. Wir geben Ihnen eine Übersicht über alle Anträge und verraten Ihnen, wie die Bundestagsfraktionen zu einer Impfpflicht stehen. Klar ist, eine eindeutige Absage an eine Corona Impfpflicht erteilt nur die AfD.
Diese Anträge für und gegen eine Corona-Impfpflicht liegen vor::
- Antrag 1: Teile der Ampel wollen allgemeine Impfpflicht für alle ab 18 Jahren
- Antrag 2: Teile der FDP wollen Impfpflicht für alle über 50
- Antrag 3: CDU/CSU wollen Impfpflicht für bestimmte Gruppen, falls sich Lage verschlechtert
- Antrag 4: AfD fordert komplette Freiheit der Impfung und Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
- Antrag 5: „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 erhöhen“
Diese Anträge zur allgemeinen Impfpflicht werden im Bundestag diskutiert:
Antrag 1: Teile der Ampel wollen allgemeine Impfpflicht für alle ab 18 Jahren
Der erste Antrag, der diese Woche in Berlin diskutiert werden soll, wird interfraktionell von Teilen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP getragen. Dieser sieht eine „Impfung aller Volljährigen gegen Sars-CoV-2“ vor. Würde der Ampel-Antrag eine Mehrheit finden, müssten alle Bürger in Deutschland, die das achtzehnte Lebensjahr erreicht haben, entweder eine dreifache Impfung oder eine zweifache Impfung sowie eine überstandene Infektion vorweisen müssen. Ausnahmen von dieser Regel, die ab 1. Oktober 2022 und vorerst bis Ende 2023 gelten soll, gäbe es kaum. Deutschland wäre damit das einzige Land in Europa, das eine allgemeine Impfpflicht gegen das Corona-Virus vorschreibt. In Österreich wurde dieses Vorhaben jüngst zurückgenommen.
Begründet wird der Ampel-Antrag unter anderem mit den „sicheren und hochwirksamen“ Impfstoffen und der verminderten Ausbreitung durch geimpfte Personen. Die Abfrage des Impfstatus soll über ein eigens eingerichtetes Portal möglich gemacht werden, sodass die Krankenkassen im Falle eines Ausbleibens der Impfung eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt machen können. Die Behörde soll den ungeimpften Bürgern anschließend ein Angebot zur Impfung machen. Bei Ausbleiben dieses vorgeschlagenen Termins kann ein Bußgeld verhängt werden, falls die Impfung auch in den nächsten vier Wochen ausbleibt.
Antrag 2: Teile der FDP wollen Impfpflicht für alle über 50
Teile der FDP sowie einzelne Stimmen aus den anderen Ampel-Fraktionen möchten keine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren – sondern ab 50. Für bis Fünfzigjährige soll zumindest eine Beratungspflicht gelten, für die über Fünfzigjährigen dann eine Verpflichtung zur Impfung gegen Covid-19. Würde dieser Antrag verabschiedet, müssten zunächst alle ungeimpften Bürger über achtzehn Jahre ein Beratungsgespräch zur Impfung wahrnehmen. Falls sich danach immer noch nicht genügend Bürger geimpft haben sollten, würde im Herbst eine Impfpflicht für alle über 50-Jährigen in Kraft treten. Jedoch soll auch die Corona-Situation bis dahin ins Auge gefasst werden.
Antrag 3: CDU/CSU wollen Impfpflicht für bestimmte Gruppen, falls sich Lage verschlechtert
Die Unionsfraktion ist nach einem beispiellos restriktiven Corona-Kurs in der Regierung in der Opposition von einer allgemeinen Impfpflicht abgewichen, fordert jedoch in ihrem vorliegenden Antrag zu einem „Impfvorsorgegesetz“ weiterhin eine verpflichtende Impfung für bestimmte Personengruppen, falls es die Corona-Lage erfordert. Diese Pflicht soll, falls sie notwendig ist, in Altersgruppen gestaffelt umgesetzt werden und für ältere Generationen ab 50 und 60 Jahre gelten. Auch Arbeitspersonal aus Schulen und der Polizei würden bei dem vorgeschlagenen, dreiteiligen Impfmechanismus zu einer Impfung verpflichtet werden.
Antrag 4: AfD fordert komplette Freiheit der Impfung und Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Die AfD-Bundestagsfraktion legte schon im Januar 2022 einen Antrag zur drohenden Corona-Impfpflicht vor: „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus“. Die Bürgerpartei fordert die Bundesregierung darin auf, von „Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Virus SARS-CoV-2 Abstand zu nehmen“ sowie die schon beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht im Pflege- und Krankenwesen auszusetzen.
Die Fraktion begründet ihren Antrag dabei unter Hinzuziehung verschiedener Aspekte. Zum einen müsste eine Impfung, die zur Pflicht wird, „der bevölkerungsmedizinischen Prävention dienen“, beispielsweise wenn durch diese „die Ausrottung eines Keims“ erreicht werden könnte. Da dies mit der vorhandenen Impfung nicht erfolgen könne, sei eine generelle Impfpflicht „verfassungsrechtlich nicht zulässig“. Zudem wird im Antrag auf die Problematik des abnehmenden Impfschutzes nach wenigen Wochen sowie der möglichen Weitergabe von SARS-CoV-2 auch nach der Impfung hingewiesen. Auch geimpfte Personen könnten „trotz Impfung immer noch selbst am Virus SARS-CoV-2 erkranken und versterben“, gerade auch aufgrund des nachlassenden Impfschutzes.
„Eine Pflicht zu permanentem „Dauer-Boostern“ ist unverhältnismäßig.“, schreiben die Antragssteller weiter. Ebenso weist die AfD in ihrem Antrag auf Artikel 2 Absatz 2 GG, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, hin. Das Wertesystem des Grundgesetzes gehe vom Recht jedes Einzelnen aus, selbst zu entscheiden, „welche gesundheitlichen Risiken er eingehen möchte und welche vorsorglichen Behandlungen er auswählt“. Gerade bei gesunden Personen sei es unverhältnismäßig, eine „Impfung zum Selbstschutz“ aufzunötigen.
Die Impfpflicht, fassen die Antragssteller zusammen, sei nur legitim, „wenn kein milderes Mittel in Betracht käme, welches in gleicher Weise geeignet wäre, einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken.“ Jedoch gebe es ein milderes Mittel: Den Ausbau der Krankenhauskapazitäten und die Stärkung des Gesundheitswesens. Zum Ende des Antrags verweist die AfD-Fraktion auch auf die möglichen Impfnebenwirkungen.
Antrag 5: „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 erhöhen“
Zuletzt existiert ein weiterer interfraktioneller Antrag, der aus Teilen der FDP, Grünen und auch der Linken favorisiert wird. Die Antragssteller befürworten die Impfung zwar, lehnen eine allgemeine Pflicht dazu jedoch ab. Die verpflichtende Impfung sei ein „tiefer Grundrechtseingriff“, zudem habe es in der Vergangenheit zahlreiche Versprechen gegen diesen gegeben. Die Bundesregierung solle jedoch „die Anstrengungen unterhalb des Grundrechtseingriffs einer Impfpflicht oder sog. 2G-Maßnahmen“ intensivieren und eine Kampagne vorangebracht werden, „bei der allen Bürgerinnen und Bürgern das individuelle Angebot eines digitalen Informationsgesprächs über Fragen zu einer Covid-19 Impfung gemacht wird“.