Einem Pressebericht zufolge hat das Bundesverfassungsgericht elf Beschwerden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, die sich darauf bezogen, dass auf Länderebene die sogenannten Klimaschutzgesetze vermeintlich nicht ausreichend wären. Die DUH hatte geklagt, da die aktuellen rechtlichen Regelungen ihrer Einschätzung nach angeblich zu einer zukünftigen Begrenzung der Grundrechte führen würden. Die Karlsruher Richter sahen das als nicht erwiesen an.
Klimabeschwerden der „Deutschen Umwelthilfe“ abgelehnt
Die Klagen, die aus zehn Bundesländern kamen, hatten die Lage zuvor so eingeschätzt, dass nicht genug Klimaschutz von den geltenden Bestimmungen ausginge, um hohe Belastungen der Welt zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht wandte jedoch ein, dass zwar ein rechtlicher Eingriff gegen Gesetze, die in einer künftigen Begrenzung der Grundrechte resultieren könnten, möglich sei. Bei den monierten Regelungen sei eine solche „eingriffsähnliche Vorwirkung“ allerdings nicht vorhanden.
In der Begründung des Karlsruher Gerichts heißt es weiter, dass das Grundgesetz nicht vorgebe, in welcher Stärke jedes Bundesland Emissionen begrenzen müsse. Die Deutsche Umwelthilfe reagierte auf das Urteil mit weiteren Forderungen an den Bund hinsichtlich einer Verschärfung des Klimaschutzgesetzes auf Bundesebene: „Die Verfassungsrichter haben heute eindeutig klargemacht, dass der Bund die alleinige Verantwortung trägt, dass Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtend einhält und die Rechte künftiger Generationen schützt.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH): ein Abmahnverein?
Doch wobei handelt es sich eigentlich bei der Deutschen Umwelthilfe? Viele sehen darin eine dubiose Organisation mit zweifelhaften Geschäftspraktiken bis hin zu einem Abmahnverein. Kritiker werfen ihr zumindest eine Schädigung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vor, u.a., weil sie immer wieder aus fadenscheinigen Gründen die Automobilindustrie angreift. Dabei nutzt die DUH gerne das Werkzeug der Abmahnung, beispielsweise, wenn Fahrzeughändler es versäumen, ihre Automobile online richtig zu inserieren.
In Verruf geraten ist die Organisation zudem, weil sie dadurch an den Verstößen anderer Geld verdient. Dem Geschäftsbericht der DUH aus dem Jahre 2017 zufolge nahm der Verein in dem Jahr insgesamt 8,3 Millionen Euro ein, wovon 2,19 Millionen aus der „ökologischen Marktüberwachung“ stammen, also durch die erwähnten Abmahnungen entstanden sind.
Zwar ist es der DUH als so eingestufte „qualifizierte Einrichtung“ erlaubt, Abmahnungen oder Klagen gegen Unternehmen zum Beispiel bei Missachtung der Informationspflichten vorzunehmen. Bei nach eigenen Angaben etwa 30 Abmahnungen pro Woche sowie ca. 400 Gerichtsverfahren pro Jahr darf jedoch ein gewisser finanzieller Anreiz als Motiv zumindest vermutet werden.
Zudem muss die Frage erlaubt sein, was solche Abmahnungen für den Umweltschutz konkret beitragen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wollte in dem Zusammenhang im Jahr 2019 jedenfalls geklärt wissen, ob es möglich ist, dass die DUH jahrelang hohe Überschüsse erlangt und diese „für andere Satzungszwecke des Vereins, bis hin zur Durchführung politischer Kampagnen“ verwendet hat.
Darüber hinaus ist der Verein an zahlreichen Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten maßgeblich beteiligt, die den Autofahrern den letzten Nerv rauben.
Ein Beispiel für die unanständigen Methoden der Deutschen Umwelthilfe gefällig?
Beispiel für die dubiosen Methoden der DUH
Dem Verein wird nachgesagt, er trickse und täusche Verbraucher – mutmaßlich um das Klingeln des Geldes in den eigenen Taschen zu forcieren. 2012 boten Lebensmittelketten wie Rewe oder Aldi Biotragetaschen, die als „umweltfreundlich 100 % kompostierbar“ eingestuft wurden, an. Obwohl die Tüten tatsächlich als biologisch abbaubar definiert waren, behauptete die DUH in Pressemitteilungen, es handele sich um eine „Verbrauchertäuschung von Aldi und Rewe mit angeblich kompostierbaren Einkaufstüten.“ Denn: Die Taschen bestünden angeblich zu zwei Dritteln aus Erdöl.
Es folgte eine Abmahnung der DUH, Aldi und Rewe sorgten aus Sorge für den Rückzug der Tragetaschen, die Deutsche Umwelthilfe kassierte ab. In einem Gerichtsurteil wurde dem Verein im Übrigen sogar erlaubt, eine solche These aufzustellen. „Den Beklagten ist nicht mehr als ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen“, so das Stuttgarter Gericht. Narrenfreiheit für diese dubiosen Methoden.
Umso schlimmer, dass eine solche Organisation von Bund, Ländern und EU gefördert wird: Rund ein Drittel des Umsatzes der DUH umfasst öffentliche Fördermittel. Aufgrund des unanständigen Verhaltens des Abmahnvereins kann man es niemandem verdenken, wenn er oder sie auf den verlorenen Gerichtsprozess der DUH anstößt.