Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die von der Bundesregierung geplante Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitssektor abgelehnt. Der Umsetzung des Gesetzes steht somit vorerst nichts mehr im Weg, auch wenn die Begründung durch die zuständigen Richter fragwürdig erscheint.
Eilantrag abgelehnt: Impfpflicht im Gesundheitspersonal kommt vorerst
Die Impfpflicht von Kranken- und Gesundheitspersonal wird wie geplant ab 15. März umgesetzt. Ein Eilantrag, der auf eine Aussetzung der Pflicht hinzielte, wurde vom Verfassungsgericht in Karlsruhe abgelehnt. Als der Bundestag und der Bundesrat im Dezember die einrichtungsbezogene Impfpflicht verabschiedeten, waren bis Anfang Februar 74 Verfassungsbeschwerden von knapp 300 Klägern eingegangen. Die Karlsruher Richter wählten ein Musterverfahren, um den Eilantrag abzulehnen.
Das Hauptverfahren, in dem darüber entschieden wird, ob die Pflicht für Pfleger und weitere Berufsgruppen grundsätzlich verfassungsmäßig ist, wird wohl in einigen Monaten stattfinden.
Fragwürdige Begründung durch die Karlsruher Richter
Das Bundesverfassungsgericht begründete die Entscheidung zumindest in Teilen recht fragwürdig. Zum einen könnten im Einzelfall „auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können.“ Zudem sei eine „erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel.“ Jedoch sei es nicht unausweichlich, sich impfen zu lassen. Ein wirtschaftlicher Nachteil für die Betroffenen sei nicht ersichtlich:
„Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt; dies ist auch sonst – jedenfalls für den genannten Zeitraum – nicht ersichtlich.“
Dass gegebenenfalls tausende Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen ihre Arbeit verlieren und sich eventuell komplett aus der Branche verabschieden, scheint keine größere Rolle in der Entscheidungsfindung gespielt zu haben: „Dass die damit verbundenen beruflichen Nachteile in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Hauptsache sehr schwer wiegen, ist nicht zu besorgen.“
Hinzu gehe mit einem Stopp des Gesetzes die Gefahr einer „geringeren Impfquote in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen und damit einer erhöhten Gefahr einher, dass sich die dort Tätigen infizieren und sie dann das Virus auf vulnerable Personen übertragen.“. So sei eine höhere Ansteckungsgefahr für das mitarbeitende, ungeimpfte Personal gegeben und damit die Gefahr, das Virus auf vulnerable Gruppen zu übertragen.
War nicht eine Erkenntnis der letzten Monate, dass auch geimpfte Personen das Virus übertragen können?
AfD fordert politische Rücknahme durch die Ampel
Die AfD-Fraktion im Bundestag forderte bedauerten das Urteil der Karlsruher Richter: „Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht angesichts der wachsenden Ablehnung der Impfpflicht in Kliniken und Pflegeinrichtungen kein Stoppsignal gesetzt hat.“
Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel forderten eine Rücknahme der Regelung durch die Ampelregierung: „Nun ist es an der Ampel-Koalition, die einrichtungsbezogene Impfpflicht so schnell wie möglich wieder zurückzunehmen.“ Darüber hinaus solle die Regierungskoalition „auch bei der allgemeinen Impfpflicht […] endlich die Notbremse ziehen.“