Ein im Auftrag der AfD-Bundestagsfraktion erstelltes Gutachten des Deutschen Bundestages hat ergeben, dass die Bundesregierung dem Robert-Koch-Institut (RKI) zu viel Macht übergeben hat. Wie eine große deutsche Tageszeitung berichtet, beruht dieses Urteil auf den Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Diensts. Ist die Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig?
Hat RKI-Chef Lothar Wieler zu viel Macht?
Insbesondere die Herabsetzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate hat die Kritik am von Lothar Wieler geführten RKI zuletzt immer lauter werden lassen. Mit dem Stichtag 14. Januar wurde das Institut ermächtigt, über die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats von Genesenen allein zu entscheiden – und damit über Grundrechtseinschränkungen von Millionen Bürgern. Es geht hier um nicht weniger als einen vorzeitigen (erneuten) Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben von Nicht-Geimpften, der zudem auf wackeligen wissenschaftlichen Beinen steht.
Vor der erwähnten Änderung galten Menschen nach einer Corona-Infektion gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sechs Monate als genesen. Diese Verordnung weist nun nur noch auf die Homepage des RKI hin. Die Frage, ob diese Ermächtigung der Behörde rechtens gewesen ist, war nun Grund genug für eine Untersuchung durch Bundestags-Juristen.
Wissenschaftlicher Dienst: Anforderungen an „verfassungsrechtliche Maßstäbe“ werden angezweifelt
Dabei kommen die Beauftragten des Wissenschaftlichen Diensts zu dem Schluss, dass sie erhebliche Zweifel daran hätten, dass die Machtübertragung an das RKI „verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt“. In dem Kontext wird besonders kritisiert, dass die Entscheidung über den Status von Genesenen trotz der „hohen Grundrechtsrelevanz“ ausschließlich von der Exekutive getroffen werde. In dem konkreten Fall ist das Parlament zugunsten der Wieler-Behörde komplett außen vor.
Die Juristen des Bundestags begründen ihre Einschätzung unter anderem damit, dass die Dauer des Genesenenstatus eine hohe Relevanz für das Verfügen über Grundrechte aufweise. Denn: Die Regelungen rund um den Immunitätsnachweis seien die Basis „für die Frage, ob die Grundrechte der betroffenen Person durch die Corona-Maßnahmen beschränkt werden dürfen oder ob aufgrund der Immunisierung eine Ausnahmeregelung gelten kann“.
Darüber hinaus weisen die Parlaments-Juristen kritisch darauf hin, dass in dieser Debatte um den Genesenennachweis nicht mal mehr die Bundesregierung das letzte Wort habe, sondern eine weitere behördliche Stelle – das RKI. Die Legitimation Wielers als Verantwortlicher solcher Entscheidungen darf zumindest stark in Zweifel gezogen werden.
Der Wissenschaftliche Dienst sieht ferner keinen Grund, weshalb der Genesenenstatus „nicht durch eine Anpassung der Rechtsverordnung im regulären Rechtssetzungsverfahren“ verändert werden könne. In dem Zusammenhang seien Eil-Entscheidungen einer Behörde nicht zu rechtfertigen, da ein Wandel der diesbezüglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse augenscheinlich keinen „derartigen zeitlichen Regelungsdruck erzeugen könnte“.
Staatsrechtler Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg begrüßt die Ergebnisse des Gutachtens: Es „arbeitet die Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Genesenenstatus präzise und zutreffend heraus“, so der 55-Jährige. Dahingehend lehnt Lindner die Ermächtigung des RKI in dieser Frage sowie die Art und Weise der „bloßen Internetverweisung“ ab.
AfD fordert Konsequenzen und vorläufige Rückkehr zur „alten 180-Tage-Regelung für Genesene“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer, der die aktuelle Regelung zum Genesenennachweis als eindeutig „verfassungswidrig“ beurteilt, verlangt von der Ampel, rasch Konsequenzen aus dem Gutachten zu ziehen.
„Bis dahin muss die Bundesregierung zur alten 180-Tage-Regelung für Genesene zurückkehren“, sagte der 42-Jährige weiter.