Bayerisches Gericht kippt 2G im Einzelhandel

Söder am Ende?

Bayerisches Gericht kippt 2G im Einzelhandel

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat die bislang geltende 2G-Regel im Einzelhandel des Freistaats ausgesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag einer Unternehmerin aus Oberbayern statt. Für Bayerns Corona-Hardliner Markus Söder (CSU) ein weiterer schwerer Schlag.

Bürgerin klagt erfolgreich gegen 2G im Einzelhandel

Der Mittwochnachtmittag beginnt mit einem Paukenschlag!

Der VGH aus Bayern hat die grundsätzlich geltende 2G-Regel im Einzelhandel, wonach nur gegen das Coronavirus geimpfte oder vom Virus genesene Bürger Geschäfte betreten können, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gaben die zuständigen Richter der Inhaberin eines Lampengeschäfts aus Oberbayern Recht, die in München gegen die geltenden Verordnungen geklagt hatte. Diese hatte sich auf ihre Berufsfreiheit berufen und in Anbetracht der geltenden Regeln eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gesehen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die geltende, bayrische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Im Grundsatz sei die 2G-Regel für den Handel durchaus möglich, die Regelung in Bayern erfülle die benötigten Voraussetzungen jedoch nicht.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Nächster schwerer Schlag für Söder-Regierung

Das Gericht hatte schon zuvor die Öffnung von Schuhgeschäften ohne 2G-Regelung veranlasst, da es keinen Unterschied im täglichen Bedarf zu Blumen- oder Buchläden sah. Für die Söder-Regierung aus CSU und Freien Wählern bedeutet die Entscheidung einen erneuten Rückschlag. Reumütig möchte sie die 2G-Regel nun wohl komplett aussetzen:

„Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung“, erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Der schwer angeschlagene bayrische Ministerpräsident Markus Söder, aufgrund fragwürdiger Corona-Infektionszahlen schon lange in der Kritik, äußerte sich noch nicht zum Urteil.

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